Bürgerinitiative „Keine Kriminellen im öffentlichen Amt“ ist verfassungsgemäß
Die Bürgerinitiative Keine Kriminellen im öffentlichen Amt“ geht in die nächste Runde.
Leyla Cheamil, 10.04.2019, 17:20
Das Verfassungsgericht Rumäniens entschied am Dienstag, dass eine von der oppositionellen Partei Rettet Rumänien ins Leben gerufene Bürgerinitiative mit dem Titel Keine Kriminellen im öffentlichen Amt“ verfassungsmäßig ist und dem parlamentarischen Verfahren zur Billigung folgen kann. Die Initiative, die nun ihren parlamentarischen Lauf aufnehmen kann, schlagt folgende Änderung des Art. 37 der Verfassung, der das Recht auf freie Wahl regelt vor: Bürger, die wegen Straftaten, die in krimineller Absicht begangen wurden, rechtskräftig bestraft werden, werden erst dann in die örtliche öffentliche Verwaltung, die Abgeordnetenkammer, den Senat und dem Amt des Präsidenten Rumäniens gewählt, wenn die Folgen ihrer Verurteilung beseitigt sind.“
Am 12. Februar teilte die Union Rettet Rumänien mit, dass die Unterschriften für diese Initiative mit einer Verspätung von fast 100 Tagen beim Verfassungsgericht eingegangen seien, und nach dem Gesetz habe das Verfassungsgericht 60 Tage Zeit, um über die Verfassungsmäßigkeit des vorgeschlagenen Textes zu entscheiden. Mehr als eine Million Unterschriften wurden gesammelt, über 930.000 davon wurden dem Parlament vorgelegt und rund 825.000 validiert.
Die Union Rettet Rumänien und die Nationale Liberale Partei begrüßten die Entscheidung des Verfassungsgerichts und sagten, dass sie darauf bestehen werden, dass das Gesetz vom jetzigen Parlament gebilligt wird. Der Vorsitzende der Union Rettet Rumänien, Dan Barna, hofft, dass der Entwurf von allen politischen Parteien unterstützt wird: Meine Kollegen und ich werden auf alle Mittel zurückgreifen, die uns die Gesetzgebung zur Verfügung stellt, um dieses Ständige Präsidium zu verpflichten, die Bürgerinitiative auf die parlamentarische Tagesordnung zu setzen, um ein Referendum zu organisieren, bei dem rumänische Bürger über eine ganz einfache Frage abstimmen werden: Ob verurteilte Straftäter keine öffentlichen Ämter mehr innehaben dürfen.“
Andererseits versucht die regierende Sozialdemokratische Partei Verwirrung zu stiften. Sie sagt, dass der Text nicht prazisiert, ob es sich um alle öffentlichen Ämter oder nur um die Ämter handelt, für die Wahlen stattfinden. Der Vizepräsident der Abgeordnetenkammer, Eugen Nicolicea, wies darauf hin, dass die Unterschriften gesammelt wurden, um verurteilte Straftäter von allen öffentlichen Ämtern auszuschließen, während der Text des vom Verfassungsgericht gebilligten Dokuments nur gewählte Ämter erwähnt, nämlich Abgeordnete, Gemeinderäte und Stadträte sowie den Präsidenten des Landes:Vielleicht wollten die Unterzeichner wirklich keine strafrechtlich Verurteilten in einem öffentlichen Amt, und ich verstehe nicht, warum die Union Rettet Rumänien diesen Unterschied gemacht und nur gewählte Ämter erwähnt hat.“
Nach der Bestätigung durch das Verfassungsgericht muss der Vorschlag nun in den parlamentarischen Ausschüssen diskutiert und von den beiden Kammern mit einer Zweidrittelmehrheit angenommen werden. Als Nächstes folgt ein Referendum, dessen Gültigkeit von einer bestimmten Mindestbeteiligung und einer Stimmenmehrheit abhängt.