Bergarbeiteraufmärsche: Anklageschrift ungesetzmäßig?
Die Bergarbeiteraufmärsche vom Juni 1990 in Bukarest – das wohl dunkelste Kapitel in der postkommunistischen Geschichte Rumäniens. Auch drei Jahrzehnte später sind die Ereignisse von damals noch nicht aufgearbeitet.
Bogdan Matei, 09.05.2019, 13:08
Die Schlagzeilen machen derzeit der EU-Gipfel in Hermannstadt sowie die Europawahlen am 26. Mai. Allerdings gibt es auch vom Justizbereich nicht weniger spektakuläre Meldungen.
Der Interims-Generalstaatsanwalt Bogdan Licu hat am Mittwoch im Dossier der Bergarbeiteraufmärsche vom Juni 1990 die jüngste Entscheidung des Obersten Gerichtshofes beanstandet. Das Gericht hatte die Strafakte an die Staatsanwaltschaft zurückgeschickt. Zuvor hatte ein Richter der Gerichtskammer für Voruntersuchungen die Anklageschrift für ungesetzmäßig befunden.
Vor zwei Jahren hatten Militärstaatsanwälte ihre Ermittlungen im Dossier der sogenannten Mineriade, der Bergarbeiteraufmärsche also, abschlossen. 14 Personen waren infolgedessen unter Anklage gestellt worden, darunter sehr prominente Namen: etwa der Ex-Präsident Ion Iliescu, der damalige Premierminister Petre Roman, sein Stellvertreter, Gelu Voican-Voiculescu, und der damalige Nachrichtendienst-Chef Virgil Măgureanu. Laut Anklage hätten die Genannten sich direkt an der Planung und Durchführung des Übergriffs auf die friedlichen Demonstranten auf dem Universitätsplatz in Bukarest beteiligt. Bei den Kundgebungen hatten sich die Teilnehmer gegen die damalige politische Machtriege aufgelehnt.
Am 20. Mai 1990, fünf Monate nach dem Sturz der kommunistischen Diktatur von Nicolae Ceauşescu, waren in Rumänien die ersten freien Wahlen abgehalten worden – Ion Iliescu, ehemaliger Minister in den 1970er Jahren unter Ceauşescu, gelang dabei ein unumstrittener Sieg mit etwa 85% der Stimmen. Iliescu hatte es geschafft, sich im Tumult der antikommunistischen Revolution von 1989 als Anführer zu etablieren, obwohl er ebenfalls aus den Reihen der Nomenklatura stammte. Seine Partei, eine Mischung aus authentischen Revolutionären und zweitrangigen Kommunisten, belegte nach der Wahl zwei Drittel der Sitze im ersten postkommunistischen Parlament.
Im April 1990 hatten Studenten den Universitätsplatz besetzt und ihn zur neokommunismus-freien Zone erklärt. Die Geste war als Protest gegen den sich abzeichnenden Verbleib ehemaliger Kommunisten in der Machtetage gedacht. Doch nach den deutlichen Wahlergebnissen waren die meisten der ursprünglich zehntausenden von Demonstranten weggeblieben. Auf dem Platz harrten noch einige Dutzend Personen im Hungerstreik aus. In der Nacht von 13 auf den 14 Juni räumte die Polizei den Platz mit unverhältnismäßiger Gewalt – der Einsatz erinnerte an die Unterdrückungsmaßnahmen während der Revolution.
Bis heute bleibt ungeklärt, wer an den gewalttätigen Ausschreitungen des Folgetages beteiligt war – es ist nicht klar, ob die gewalttätigen Personen, die sich Straßenkämpfe mit der Polizei lieferten und Angriffe auf den Sitz des Innenministeriunms und der Fernsehanstalt starteten, eine Verbindung zu den Kundgebungen auf dem Universitätsplatz hatten. Iliescu und seine Nahestehenden bezeichneten sie als Legionäre, in Anlehnung an die extreme Rechte der Zwischenkriegszeit. Obwohl die Armee bereits die Ordnung wieder hergestellt hatte, riefen die Machthaber die Bevölkerung zur Rettung der angeblich erneut gefährdeten Demokratie“ auf.
Bergarbeiter aus dem zentralrumänischen Schiltal folgten dem Aufruf und marschierten am 14. und 15. Juni auf den Straßen der rumänischen Hauptstadt auf. Sie mussten den Behörden über ihr Handeln offenbar keine Rechenschaft geben. Zurück blieben über 1300 Verletzte und mindestens sechs Tote, mehr als Tausend Menschen wurden missbräuchlich verhaftet. Die Bukarester Universität wurde verwüstet, ebenso die Sitze der Oppositionsparteien und der unabhängigen Zeitungen.
Vor fünf Jahren zwang der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Rumänien in einem Beschluss, das Verfahren zu den Bergarbeiteraufmärschen von 1990 neu aufzurollen. Die ehemalige Generalstaatsanwältin Laura Codruta Kövesi musste einräumen, dass das Ermittlungsverfahren zur Mineriade zu den größten Misserfolgen in der Geschichte der Generalstaatsanwaltschaft gehört.