Baustelle Gesetzgebung: Steuerbetrüger könnten Strafverfolgung entgehen
Die rumänischen Abgeordneten werkeln erneut an einer der wichtigen Rechtsnormen: Steuerhinterzieher könnten unter bestimmten Voraussetzungen die Strafverfolgung vermeiden.
Ştefan Stoica, 10.10.2018, 14:54
Die Abgeordneten aus dem Rechtsausschuss des rumänischen Parlaments waren mit dem Änderungsantrag einverstanden: Dieser betraf das neue und umstrittene Gesetz für die Prävention und Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Laut dem Änderungsantrag könnten Personen, denen Steuerhinterziehung vorgeworfen wird, eventuell die Strafverfolgung umgehen. Vorausgesetzt sie begleichen den infolge der Tat entstandenen Schaden. Die Maßnahme wird nur einmal zur Anwendung kommen können, wenn der Beschuldigte im Laufe der Ermittlungen bzw. bis zum ersten Gerichtstermin den gesamten hinterzogenen Betrag begleicht, zuzüglich 20% der Berechnungsgrundlage sowie Zinsen und Mahngebühren.
Finanzminister Eugen Teodorovici behauptet, dass er alle europäischen Maßnahmen begrüße, die auf die Schadenswiedergutmachung abzielten. Das, weil sich der Staat in den vergangenen Jahren als Gegner der Unternehmer erwiesen hätte und das jetzt aufhören müsse. Ferner sagte Teodorovici, dass die Regierung bis Ende des Jahres eine Reihe von Rechtsakten vorlegen werde, durch die auch in Rumänien die europäische Vorgehensweise in dem Bereich eingeführt werden soll.
Wir haben auf Regierungsebene ein Memorandum gebilligt, um in einem größeren Zusammenhang mit dem Finanzminister, dem Justizminister und allen anderen an der Steuerhinterziehung beteiligten Strukturen zu diskutieren, denn bis Ende 2018 müssen wir der Regierung einen Änderungsentwurf zu einigen Gesetzen präsentieren, die sich auf die Steuerhinterziehung beziehen. Dessen Zweck wird es sein, die Praxis der fortgeschrittenen europäischen Staaten nach Rumänien zu bringen, das heißt, der Staat wird die Schadenswiedergutmachung anstreben und nicht unbedingt die Schließung bestimmter Unternehmen, die Veurteilung der Aktionäre jener Unternehmen oder gar mehr.
Im Rechtsausschuss stimmten lediglich die Abgeordneten des Verbandes Rettet Rumänien (USR) gegen den Änderungsantrag. Sie sagen, derartige Maßnahmen könnten nicht ohne eine Folgenabschätzung getroffen werden. Der USR-Abgeordnete Stelian Ion schloss eine Verfassungsklage nicht aus, sollte der Entwurf in der aktuellen Fassung verabschiedet werden. Die Vorbehalte seiner Partei begründete Ion wie folgt:
Ohne eine solche Grundlage kann alles was wir jetzt unternehmen, als Begünstigung bestimmter Personen angesehen werden, es kann angenommen werden, dass es übers Knie gebrochen ist, unprofessionell, und wir können bei einem derartigen Ansatz nicht mitmachen. Bislang war die Möglichkeit einer Strafmilderung vorgesehen, wenn der gesamte Betrag bis zum ersten Gerichtstermin beglichen wurde. Jetzt soll aber die Strafverfolgung ganz abgeschafft werden. Es ist eine Vision der strafrechtlichen Begutachtung. Ist sie jetzt angebracht? Führt dies nicht zu einer Zunahme der Kriminalität im Bereich der Steuerhinterziehung?
Experten sind sich einig, dass die derzeit hohe Steuerhinterziehung, die etwa 30% des BIP beträgt, dringend Gegenmaßnahmen erfordert. Aber sie fragen sich gleichzeitig, ob es gerecht sei, wenn das Finanzamt die Konten eines gewöhnlichen Steuerzahlers für ein paar Lei Schulden sperrt, während Steuerbetrüger, die versuchen, Millionenbeträge zu hinterziehen, Strafanzeigen entgehen können.