Arzneimittel: Gestaffelte Preissenkung bei Patentprodukten
Das Gesundheitsministerium in Bukarest erwägt derzeit neue Regelungen für den Arzneimittelmarkt. Eine vorgeschlagene Neuigkeit ist die gestaffelte Preissenkung. Das Phänomen der aus Krankenhäusern und Apotheken zurückgezogenen Arzneimittel soll enden.
Corina Cristea, 13.10.2016, 21:16
In Rumänien sieht die geltende Preispolitik bei Arzneimitteln vor, dass der Hersteller eines innovativen Produkts nach Ablauf seines Patents eine erhebliche Preissenkung vornehmen muss: Fünf Jahre nach Markteinführung muss das Arzneimittel um 35% billiger werden, bis auf das Preisniveau des billigsten Alternativmittels. Aus diesem Grund sind bestimmte Arzneitmittel bereits so billig, dass die Hersteller teilweise ihre Produkte nicht mehr nach Rumänien liefern. Praktisch sind diese Medikamente in den Krankenhäusern und Apotheken zur Verzweiflung der Patienten nicht mehr verfügbar.
Laut Statistiken sind allein im vergangenen Jahr 1057 Arzneimittel von den Herstellern und den Händlern vom rumänischen Markt zurückgenommen worden. Jetzt will man das Phänomen stoppen und zudem verhindern, dass sich das sogenannte Parallel-Exportgeschäft weiter entwickelt. Das bedeutet, dass in Rumänien billig erworbene Arzneimittel mit hohen Gewinnmargen weiter nach Deutschland und Frankreich verkauft werden.
Zu den neuen Regeln des Gesundheitsministeriums in Bukarest gehört eine gestaffelte Preissenkung. Dazu soll ein Regierungsbeschluss erarbeitet werden, der in der Öffentlichkeit zur Debatte stehen wird. Demnach sollen Arzneimittel, deren Patent abgelaufen ist, im ersten Jahr um 10%, im zweiten Jahr um weitere 10% und schließlich im dritten Jahr um 15% billiger werden. Die gestaffelte Preissenkung soll eine neue Krise der Arzneimittel vermeiden, die Patienten sollen nie wieder trotz ihrer geltenden Rechte ohne Medikamente bleiben“, erklärte Gesundheitsminister Vlad Voiculescu.
Apotheker und Vertriebshändler werden verpflichtet, täglich über die Lagerbestände subventionierter Arzneimittel zu berichten. Die Berichte werden in einer elektronischen Datenbank gespeichert. Ärzte und Patienten können außerdem in Zukunft im Internet überprüfen, ob ein Medikament auf dem Markt verfügbar ist oder nicht. Bei einer negativen Antwort verpflichtet sich das Ministerium innerhalb von sieben Tagen nach der Anzeige den Lieferengpass zu beheben.
Unterdessen wird die elektronische Patientenakte demnächst obligatorisch sein. Man arbeite zurzeit an der einschlägigen Gesetzgebung, kündigte der Vorsitzende der Nationalen Krankenkasse, Radu Ţibichi, an. Das Projekt zur elektronischen Patientenakte ist bereits abgeschlossen, das System ist funktionsfähig und darin sind etwa 6 Millionen Fallakten angelegt worden. Das einzige Problem besteht darin, dass die Akten auf Freiwilligenbasis erstellt werden. Entscheidungsträger behaupten, dass mit der elektronischen Akte der Patient eine sicherere Behandlung erhält. Sobald der Arzt Zugang zu der gesamten Krankengeschichte erhält, kann er schnellstens eine fundierte Entscheidung treffen. Und das auch wenn der entsprechende Patient nicht bei Bewusstsein ist.
Theoretisch können alle Besitzer einer vom Hausarzt aktivierten Krankenkarte Zugang zu der Anwendung bekommen. Vorausgesetzt das EDV-System der elektronischen Gesundheitskarten ist in Betrieb, was an diesen Tagen allerdings aufgrund technischer Kommunikationsfehlern zwischen den Bestandteilen nicht der Fall ist.