Arbeitsnehmerfreizügigkeit von Rumänen und Bulgaren erweckt Angst vor Sozialtourismus
Ab 2014 gilt auch für Rumänen und Bulgaren die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa. Das Fallen letzter Schranken der Arbeitnehmerfreizügigkeit für Staatsangehörige beider Staaten erweckt in Deutschland und Großbritannien Angst vor Sozialtourismus.
Leyla Cheamil, 31.12.2013, 13:40
Ab Jahresanfang fallen die letzten Schraken der Arbeitnehmerfreizügigkeit für Rumänen und Bulgaren in der Europäischen Union, sieben Jahre nach dem EU-Beitritt beider Staaten. Für die Staatsangehörigen der osteuropäischen Staaten gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit in neun EU-Ländern bis Januar 2014 als eingeschränkt. Es handelt sich um Österreich, Deutschland, Luxemburg, Malta, Frankreich, Großbritannien, die Niederlande, Irland und Spanien.
Die Abhebung letzter Scranken der Arbeitmehmerfreizügigkeit löst nicht nur heftige Debatten in diesen EU-Staaten aus, sondern erweckt auch die Angst der Behörden vor einer zunehmenden Zuwanderung von Rumänen und Bulgaren. Mit der Frage, ob diese Befürchtung überhaupt gerechtfertigt ist, befasst sich die Bukarester Tageszeitung România liberă”: die größte Angst der Westeuropäer liegt im sogenannten Sozialtourismus, sie haben eigentlich Angst vor einem eventuellen Missbrauch des Freizügigkeitsrechts durch Einwanderer die in Ländern wie Deutschland oder Großbritannien sozialhilfeberechtigt sind.
In besagten Staaten liegt die Sozialhilfe weit über dem Durchschnittseinkommen in Rumänien und Bulgarien. Westeruropäische Medien berichten oftmals von sogenannten Armutsflüchtlingen“, meistens Angehörigen der Roma-Miderheit die vom Sozialsystem westeuropäischer Staaten stark profitieren, ihre Zahl sei jedoch gering, fügt die Bukarester Tageszeitung hinzu.
Der britische Ministerpräsident David Cameron kündigte am Mittwoch allerdings Maßnahmen gegen Sozialtourismus durch Einwanderer an. Ab 1. Januar werden infolgedessen Arbeitssuchende in der Europäischen Union in den ersten drei Monaten seit Ankuft in Großbritannien nicht sozialhilfeberechtigt. Darüberhinaus, werden Arbeitslose in der Europäischen Union keine Sozialhilfe für Wohnungen beantragen dürfen, egal ab welchem Datum sie sich in Großbritannien niedergelassen haben. Journalisten der britischen Tageszeitung The Telegraph” sind der Meinung, die Wahrscheinlichkeit dass Einwanderer in EU-Staaten von Sozialhilfe leben sei jedoch geringer als dass selbst britische Bürger in diese Situation gelangen.
“The Telegraph” befürwortet ferner das Freizügigkeitsrecht in der Europäischen Union, und begründet, dies sei sowohl für Großbritannien, als auch für ganzes Europa vorteilhaft, weil es eine erfolgreiche Anwendung des Humankapitals hervorrufen werde. Deutsche Welle” räumt ebenfalls ein, dass für Deutschland, das qualifizierte Arbeitskraft benötigt, die Freizügigkeit rumänischer und bulgarischer Ärzte, Ingenieure oder Techniker sich als besonders vorteilhaft erweisen könne. Die franzöische Tageszeitung Le Monde” sieht ihrerseits eine massive Zuwanderungswelle aus Rumänien und Bulgarien als wenig wahrscheinlich an. Die Tageszeitung zitiert ferner eine Expertenmeinung laut der zwei Millionen Rumänen bereits nach Italien und Spanien ausgewandert seien und nur wenige das erste Gastgeberland verlassen würden.