Antikorruptionsbehörde: Entscheidung des Verfassungsgerichts schränkt Abhörmaßnahmen nur bedingt ein
Die Leiterin der nationalen Antikorruptionsbehörde DNA, Laura Codruţa Kovesi, ist der Ansicht, dass die Eilverordnung der Regierung zur technischen Überwachung von mutmaßlichen Straftätern die Prinzipien des Rechtsstaates einhält und sogar zusätzliche Gar
Daniela Budu, 18.03.2016, 17:21
In mehr als die Hälfte der Ermittlungs-Akten der rumänischen Antikorruptions-Staatsanwälte wurde letztes Jahr keine Überwachungs-Technik eingesetzt. Das hat die Leiterin der Nationalen Antikorruptionsbehörde DNA, Laura Codruta Kövesi, in einem Interview mit Radio Rumänien erklärt. Die DNA-Chefin erklärte, die Eilverordnung der Regierung würde die Rechtsstaats-Bestimmungen einhalten und sogar zusätzliche Garantien anbieten. Das, nachdem das rumänische Verfassungsgericht die Telefonüberwachungen des rumänischen Nachrichtendienstes in strafrechtlichen Akten für verfassungswidrig erklärte. Laura Codruţa Kövesi dazu:
Die Eilverordnung sichert in erster Reihe eine Fortdauer im Kampf gegen die Korruptions, um die eröffneten Akten zu Ende bringen zu können. Zweitens hält sie die Auflagen des verfassungsgerichts ein. Die Eilverodnung sieht vor wer was tun darf und verhängt eine zusätzliche Kontrolle, so wie vom Verfassungsgericht beantragt. Die Richter vom Obersten Gericht werden die Art und Weise auf der die Mandate zur technischen Überwachung angewandt werden, kontrollieren. Dieselben Richter vom Obersten Gerichtshof genehmigen und autorisieren die Mandate für nationale Sicherheit, sowie auch unsere Überwachungs-Anträge.“
Diejenigen, die keine gravierenden Straftaten begehen, könnten sich sicher fühlen, diese könnten niemals überwacht werden, fügte Codruta Kovesi hinzu. Nicht für jedwelche Straftat könne man eine Telefon-Überwachung beantragen, sondern nur für die gravierenden, die vom Strafgesetzbuch vorgesehen sind, wie Korruption, Drogenhandel, Menschenhandel, Terrorismus, Spionage, Verrat, Mord und Freiheitsentzug. Die Lösung der Regierung halte sowohl die Entscheidung des Verfassungsgerichts, sowie auch die Menschenrechte ein. Die Leiterin der Nationalen Antikorruptions-Behörde, Laura Codruta Kövesi, erklärte auch, welcher der Bedarf ihrer Institution sei:
“Wenn die gebilligte Eilverordnung uns den Einsatz der technischen Infrastruktur erlaubt um die Mandate zur technischen Überwachung in Kraft zu setzen, liegt das Minimum bei 130 Polizisten und etwa 10 Millionen Euro. Uns wurden jetzt 40 zusätzliche Polizisten-Stellen genehmigt. Es folgt eine Auswahl, wir brauchen aber auch den Rest der beantragten Polizisten. Ich wiederhole: das ist das Minimum unter der Bedingung, dass diese Eilverordnung in Kraft bleibt und anschließend vom Parlament gebilligt wird.“
Die Entscheidung des Verfassungsgerichts habe nur den Einsatz von Human Ressources von Nachrichtendiensten eingeschränkt, nicht aber der nationalen Antikorruptionsbehörde verboten, die technische Infrastruktur oder die technischen Systeme einer anderen staatlichen Institution zu benutzen, sagte noch Laura Codruţa Kövesi.