Änderungen der Justizgesetze beim Verfassungsgericht angefochten
Einige Bestimmungen erklärte der Hof als verfassungswidrig.
Leyla Cheamil, 31.01.2018, 17:03
Die Justizgesetze sind heutzutage in Rumänien mehr als je ein aktuelles Thema. Das Jahr 2018 startete mit neuen Protestaktionen. Die Rumänen gingen auf die Straße um ihre Unzufriedenheit hinsichtlich der Abänderungen, die von der linksgerichteten Regierungskoalition PSD-ALDE vorgeschlagen wurden, auszudrücken. Diese wurden von der rechtsorientierten Opposition, von der Zivilgesellschaft und einen Teil der Magister bestritten, weil sie die politische Unterordnung des Justizsystems als Zweck hätten. Drei Gesetze bezüglich des Status der Richter und Staatsanwälte, der juristischen Organisierung und der Funktionierung des Obersten Rates der Richter und Staatsanwälte wurden gleich nach ihrer Billigung beim Verfassungsgericht von der Nationalliberalen Partei und dem Kassationshof angefochten. Die drei Gesetze verstößen gegen die Verfassung und hätten einen konfusen Charakter.
Das Verfassungsgericht Rumäniens hat am Dienstag beschlossen, dass einige Änderungen des Gesetzes zum Status der Richter und Staatsanwälte verfassungswidrig sind. Dies gab der Präsident des Hofes Valer Dorneanu bekannt. Außerdem vertagte er die Beratungen über die Anfechtung der Änderungen des Gesetzes zur Organisierung des Obersten Rates der Richter und Staatsanwälte für den 13 Februar. Valer Dorneanu dazu:
Die Urteile waren die Zurückweisung einiger Texte, die sich auf die Unbegründung der Kritiken beziehen. Wir haben eine Reihe von Kritiken stattgegeben, die mehrere Texte des Gesetzes angehen. Einige dieser Kritiken, die sich besonders auf die Verantwortung des Magistrats beziehen, wurden stattgegeben und wir haben auch die Neudefinierung der Fehlurteile, der Bösgläubigkeit, der Fahrlässigkeit verlangt.
Valer Dorneanu hat weiter bekanntgegeben, einigen Kritiken der Nationallliberalen Partei über die Zuständigkeit des Präsidenten in der Ernennung der Oberstaatsanwälte wurden vom Verfassungshof abgeholfen. Sie beziehen sich auf die Verteilung der Aufgaben zwischen dem Obersten Rat der Richter und Staatsanwälte und dem Staatschef.
Der rumänische Staatspräsident Klaus Iohannis hat seinerseits in der ersten Sitzung des Obersten Rates der Richter und Staatsanwälte das Annahmeverfahren der Justizgesetze kritisiert. Er hatte seine Hoffnung geäußert, dass die Gesetze verbessert werden, dass der Verfassungshof diese mit Professionalität und Objektivität analysieren werde.
Die Abänderungen der Justizgesetze sorgten ebenfalls für Unruhe an der Spitze der Europäischen Union. Die Europäische Kommission hatte vor einer Woche erklärt, sie sei wegen den Evolutionen in Rumänien besorgt und forderte das Parlament Rumäniens auf, die Abänderungen der Justizgesetze zu prüfen. Die Unabhängigkeit des Justizsystems und seine Fähigkeit, effizient die Korruption zu bekämpfen, seien die Grundsteine eines kräftigen Rumäniens in der Union.