Adoptionsgesetz: Abgeordnete wollen schlankere Verfahren
Gut 25 Jahre nach der Wende weist das Adoptionsgesetz in Rumänien noch erhebliche Lücken auf. Die Kritik kommt insbesondere aus dem Ausland. Jetzt wollen die Verantwortlichen die Gesetzgebung im Bereich verbessern.
Roxana Vasile, 03.02.2016, 16:28
Unmittelbar nach der antikommunistischen Revolution von 1989 gingen grausame Bilder von schwer vernachlässigten Heimkindern aus Rumänien um die Welt. Es folgte eine beispiellose Welle der Solidarität: Zahlreiche ausländische Familien kamen in den anschließenden Wochen und Monaten nach Rumänien um Kinder zu adoptieren. Die ihnen im Ausland angebotenen Lebensstandards waren unvergleichbar höher.
Dennoch gab es auch Fälle von Missbrauch. Dagegen übte vor allem die Baronin Emma Nicholson Kritik, die Berichterstatterin für Rumänien im EU-Parlament vor dem Beitritt des Landes zur Staatengemeinschaft. Vor dem Hintergrund eines Skandals um den Handel mit Kindern, untersagte Bukarest 2001 die Auslandsadoptionen, trotz der Lobbyarbeit mehrerer Staaten. Zehn Jahre später gaben die Verantwortlichen ausländischen Staatsbürgern erneut grünes Licht für die Adoption von rumänischen Kindern, allerdings unter bestimmten Auflagen.
Gleichzeitig wurde an einer Verbesserung der nationalen Gesetzgebung im Bereich gearbeitet, angesichts der fast 60.000 Waisenkinder in Rumänien. Das extrem komplizierte Adoptionsverfahren, Personalmangel, fehlendes Interesse, Vorurteile, fehlende Jugendgerichte – all das führt dazu, dass die meisten Kinder und Jugendliche bis zum Erwachsenenalter in den Heimen bleiben. Manchen von ihnen bleibt jegliche Möglichkeit adoptiert zu werden verwehrt, obwohl sie theoretisch, unabhängig von Alter, Gesundheitszustand oder Volkszugehörigkeit, das Recht auf eine Familie haben.
Derweil hat der Arbeits- und Sozialausschuss der Abgeordnetenkammer einen Gesetzentwurf zur Ermutigung der Adoptionen verabschiedet. Dadurch sollen Fristen gekürzt und Verfahren schlanker werden, damit ein Kinder schneller zur Adoption freigegeben werden kann. Die sogenannte Gewöhnungszeit für die Adoptiveltern wurde von 3 auf 12 Monate verlängert, damit sich das Kind besser mit seiner neuenFamilie vertraut machen kann. Die liberale Abgeordnete Cristina Pocora war für den betreffenden Änderungsantrag zuständig.
Je älter das Kind ist, das adoptiert wird, desto größer sind seine Deprivationsschäden und emotionalen Probleme, vor allem wenn es in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie gelebt hat.
Die Gewöhnungszeit ist mit der Elternzeit zu vergleichen und wird auf Antrag gewährt, zusätzlich bekommen die Adoptiveltern einen monatlichen Zuschuss in Höhe von etwa 400 Euro. Der Sozialdemokrat Adrian Solomon erklärt den Unterschied:
Für Kinder unter zwei Jahren kommt das Elterngeld- und Elternzeitgesetz zur Anwendung. Für Kinder, die älter sind als zwei Jahre, soll diese Regelung betreffend eine Gewöhnungszeit zur Anwendung kommen.
Für zukünftige Adoptiveltern wird ferner die Gültigkeitsdauer des Eignungszeugnisses um ein weiteres Jahr verlängert. Sollten Antragsteller also nach einem Jahr noch kein Kind adoptiert haben, steht ihnen ein weiteres Jahr zur Verfügung. Das Hauptargument für die Gesetzesänderungen lieferte die niedrige Anzahl von Adoptionen im Falle von Kindern über zwei Jahren. Von den 1700 vorliegenden Anträgen betreffen die meisten Kinder unter zwei Jahren. Und von den 3800 zur Adoption freigegebenen Kindern sind nur 200 unter zwei Jahren.