Abgeordnetenkammer verabschiedet neue Strafprozessordnung
In Rumänien wurde der Änderungsentwurf der Strafprozessordnung von der Abgeordnetenkammer als beschlussfähiges Gremium angenommen.
Daniela Budu, 19.06.2018, 17:14
Die Bukarester Abgeordnetenkammer hat als beschlussfähiges Gremium am Montag in großer Eile die Änderungen der Strafprozessordnung verabschiedet, nachdem letze Woche der Senat dasselbe getan hatte. Zu den angenommenen Novellen zählt der erstinstanzliche Freispruch, der nur dann gändert werden kann, wenn neue Beweismittel eingereicht werden. Die Offenlegung von Informationen während des Strafverfahrens, bezüglich der Taten oder der betroffenen Personen sind untersagt.
Die Untersuchungshaft kann nur dann erfolgen, wenn handfeste Beweise und Indizien vorliegen. Die Abgeordneten haben außerdem beschlossen, dass die Höchstdauer der Strafverfolgung ein Jahr beträgt. Falls es den Staatsanwälten in diesem Zeitraum nicht gelingt, die betreffende Person anzuklagen, dann wird der Fall automatisch zu den Akten gelegt. Eine weitere Änderung legt fest, dass die Denunziation nur dann zu einer Kürzung der Strafe führt, wenn sie binnen einem Jahr nach Begehung der Tat erfolgt.
Der Vorsitzende des Sonderausschusses für die Justizgesetze, Sozialdemokrat Florin Iordache präzisierte, dass man durch die Änderungen der Justizgesetze, einschließlich der Strafprozessordnung, die Eliminierung der Missbräuche in Rumänien beabsichtige.
Florin Iordache: Der Vorführung einiger Menschen mit Handschellen, die sich mit der Zeit als unschuldig erwiesen haben, all dem wollen wir ein Ende setzen. Was die Verteilung der Akten angeht, möchten wir sowohl bei den Richtern als auch bei den Staatsanwälten die aleatorische Verteilung umsetzen. Wir möchten die Ersetzung des Begriffes vernünftiger Zweifel“ durch handfeste Beweise und Indizien ersetzen. Wir leben in einem realen Rumänien. Es werden Akten nur anhand von Indizien erstellt und dann wird eine Person, gegen die ermittelt wird, nach drei Jaren freigesprochen. Wer gibt dieser Person diese Spannung zurück, die Nächte, die Tage, die Qual, die er durchlebt? Nein.“
Die National-Liberale Partei und die Partei Rettet Rumänien aus der Opposition kündigten an, sie werden den Entwurf beim Verfassungsgericht anfechten, denn einige Änderungen gefähren den Justizakt. Zu den Vorschriften, die von der Opposition angefochten werden zählen: die Aufzeichnungen, die in privaten Räumen gemacht werden, sollen nicht mehr als Beweismittel verwendet werden können, das ganze Beweismaterial muss dem Angeklagten mitgeteilt werden, der Zeuge kann ohne Begründung die Anhörung ablehnen und die Berufungsinstanz kann das Ureil der ersten Instanz ohne die Einreichung von neuen Beweismitteln nicht mehr ändern.
Die Parteichefin der Liberalen Raluca Turcan: Praktisch erfinden Sie alle Rechtsgrundsätze neu, die ich während meines Jurastudiums erlernt habe. Denn dafür gibt es obere Richterinstanzen und obere Berufungs- und Beschlussmittel. Sie waren der Meinung, dass eine einzige Instanz ausreichend ist, wo sie vielleicht noch verhandeln was sie zu verhandeln haben, wenn sie das können.“
Der Gesetzentwurf wird an Präsident Klaus Iohannis zur Verkündung erst dann übermittelt, nachdem sich das Verfassungsgericht zu den Handlungen der Opposition äußern wird, die Änderungen der Strafprozessordnung anzufechten.