Abgeordnetenkammer verabschiedet Gesetz zur Meldeordnung
Die rumänischen Abgeordneten haben klare Kriterien für die Ausstellung von Personalausweisen und Aufenthaltsvisa beschlossen.
Daniela Budu, 04.05.2023, 18:53
Die Bukarester Abgeordnetenkammer hat am Mittwoch als Entscheidungsgremium ein Gesetz verabschiedet, das die Qualität der Dienstleistungen der Anmeldeämtern verbessern und rumänischen Bürgern die Ausstellung von Ausweisdokumenten erleichtern soll. So sieht das Dokument unter anderem vor, dass nicht mehr als zehn Personen mit einem Personalausweis an einer Adresse angemeldet werden können. Die Obergrenze gilt nach dem neuen Gesetz nicht für den Eigentümer oder die erweiterten Familienmitglieder.
„Als Großfamilie gelten der Inhaber/die Inhaberin des Wohnungsrechts, sein/ihr Ehemann, seine/ihre Ehefrau, die Verwandten des Inhabers oder der Inhaberin und die Verwandten in der Seitenlinie bis zum vierten Grad einschließlich“, heißt es in dem Dokument. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung wird mit einer Geldstrafe von 75 Lei (15 Euro) bis 150 Lei (30 Euro) bestraft.
Der sozialdemokratische Abgeordnete Viorel Sălan, einer der Initiatoren des Projekts, sagt, es sei notwendig, die Gesetzgebung in diesem Bereich zu verbessern. Viorel Sălan: „Vielleicht ist am aussagekräftigsten, dass es zu Beginn dieses Jahres in einem der Bezirke der Hauptstadt etwa 18.000 Menschen an einer Adresse angemeldet waren.“
Der Abgeordnete der populistischen Partei AUR, Titi Stoica, ist der Meinung, dass die derzeitigen Änderungen des Gesetzes nicht ausreichen würden und dass weitere Änderungen in der Gesetzgebung notwendig seien. Das neue Gesetz sieht auch vor, dass der Antrag auf Ausstellung eines elektronischen Personalausweises von jedem öffentlichen Dienst der Gemeinde für die Registrierung von Personen bearbeitet wird, unabhängig vom Wohnsitz oder Aufenthaltsort natürlicher Personen. Nach dem neu verabschiedeten Gesetz werden als benachteiligt geltende natürliche Personen, die ihre Wohnsitzadresse nicht nachweisen können, auf der Grundlage einer von der administrativ-territorialen Einheit ausgestellten Bescheinigung registriert, die die Adresse angibt, an der ihr Wohnsitz begründet ist. Nach Angaben der Initiatoren des Projekts wird auch die Änderung des Wohnsitzes von nun an wesentlich flexibler sein.
Die neue Gesetzgebung sieht vor, dass natürliche Personen, die andere Personen beherbergen, die ihre tatsächliche Wohnanschrift nicht im Personalausweis eingetragen haben, mit diesen bei der zuständigen kommunalen Behörde erscheinen müssen, um ihre Zustimmung zur Unterbringung zu geben. Diese Verpflichtung gilt, wenn natürliche Personen ununterbrochen andere Personen für einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen beherbergen.
Natürliche Personen, die an einer anderen als der im Personalausweis eingetragenen Adresse wohnen, müssen sich an den öffentlichen Gemeindedienst für Personenregistrierung wenden. Sie müssen innerhalb von 15 Tagen nach dem Umzug ihre Adresse aktualisieren oder ihren Wohnsitz anmelden und die Eintragung ins Grundbuch beantragen.