Abgeordnetenkammer verabschiedet Gesetz zur Finanzierung der Parteien
Die Abgeordnetenkammer in Bukarest hat den Gesetzentwurf zur Finanzierung der politischen Parteien verabschiedet.
Roxana Vasile, 19.03.2015, 17:35
Es gibt fast keine Wahlen im Rumänien der letzten 25 Jahre, bei denen keine Vorwürfe über das Anbieten von kleinen Geschenken, in der Regel Lebensmittel, gemacht wurden. Diese werden benachteiligten Personen gegeben, mit der Absicht ihre Stimmen zu erkaufen“. Diskussionen über die Herkunft des Geldes für die Wahlkampagnen kehren auch immer wieder. Oft werden die großzügigen Finanziers versdächtigt, sie würden Später Vorteile als Gegenleistung für die gewährte Unterstützung von den Parteien oder Kandidaten fordern. Kurz gesagt, wenn in den zahlreichen Demokratien Europas eine strenge Regelung der Finanzierung von Wahlkampagnen selbstverstänldich erscheint, wartet man in Rumänien immer noch darauf.
Am Mittwoch haben die Bukarester Abgeordneten mit 262 Für-Stimmen, acht Gegenstimmen und 20 Enthaltungen das Gesetz zur Finanzierung der Politischen Parteien und der Wahlkampagnen verabschiedet. Anfangs von dem Senat abgelehnt, wurde die Vorlage durch den Wahlgesetzausschuss geändert, um schließlich im entscheidungskräftigen Gremium, in der Abgeordnetenkammer, verabschiedet zu werden. Wenn das Gesetz von Präsident Klaus Johannis promulgiert wird, werden die Wahlkampagnen ausschließlich vom Staatshaushalt finanziert.
Es gibt die Möglichkeit, dass Parteien Geld von Privatpersonen oder von juristischen Personen leihen. Das soll aber in Zukunft nur anhand von notariell beglaubigten Urkunden erfolgen. Gleichzeitig ist es verboten, Gegenstände mit dem Wappen der Parteien oder der Kandidaten zu verteilen. Die Spenden, die höher als das Zehnfache des Mindestgrundlohnes auf Landesebene sind, können nur über die Bank überwiesen werden. Der sozial-demokratische Abgeordnete Mircea Drăghici, Urheber der Rechstakte erklärte, dass die kommenden Wahlkampagnen dadurch viel transparenter sein werden.
Das Geld, das die Kandidaten erhalten, wird nur für bestimmte Ausgaben verwendet werden können: Wahlwerbung im Fernsehen, Radio, in der Druckpresse, im On-Line-Medium, für Umfragen, Broschüren. Es wird untersagt Gegenstände mit Partei- oder Kandidatenwappen zu verteilen. Um die Transparenz zu steigern, hat man die Verpflichtung der Überweisung der Spenden über die Bank eingeführt.“
Der Vorsitzende des Wahlgesetzausschusses, Liberale Mihai Voicu unterstreichte, dass die Gesetzvorschriften die Finanzierungsverbindungen zwischen Kandidaten und politischen Parteien einerseits und den Personen, die diese bei ihrer Wahlkampagne unterstützen andererseits brechen werden. Es bestand bisher die Gefahr, dass die besagten Personen bestimmte Vorteile für ihre Unterstützung beziehen wollen.
Die Tatsache, dass wir in das in Rumänien verabschiedete Gesetz die Empfehlungen der Ländergruppe zur Korruptionsbekämpfung ausnahmslos übernehmen, ist unserer Meinung nach ein großer Fortschritt. Ich begrüße den Konsensus der poltitischen Gruppierungen, denn man hat einen gemeinsamen Willen geschaffen, um uns von all diesen Unstimmigkeiten zu befreien“
Natürlich gibt es auch Kritik gegen das Gesetz zur Finanzierung der politischen Parteien und der Wahlkampagnen. Der Abgeordnete der bürgerlichen und demokratischen parlamentarischen Gruppierung, Tudor Ciuhodaru, spricht über Scheinheiligkeit“. Er behauptet, man werde die Wahlkampagnen auch in Zukunft illegal finanzieren. Auch der Ungarnverband stellt die Transparenz des Geldes aus Spenden in Frage.