Abgeordnetenkammer stimmt Abschaffung der Spezialabteilung für Justizstrafsachen zu
Die Spezialabteilung zur Ermittlung von Justizstrafsachen (SIIJ) war eine stark umstrittene Behörde im Gefüge der rumänischen Justiz. Nun hat das rumänische Parlament ein Gesetz verabschiedet, das die Abschaffung dieser Behörde vorsieht.
Mihai Pelin, 22.02.2022, 15:15
Die vorangegangene Debatte war kontrovers, und es könnte auch ein Nachspiel geben, denn die Opposition will vor das Verfassungsgericht gehen. Insbesondere die Union Rettet Rumänien (USR) hat sich darauf eingeschossen, die Abschaffung der Spezialabteilung zu kritisieren — damit würde die rumänische Justiz auf den Stand von vor zehn Jahren zurückversetzt werden. Die Regierungskoalition PSD-PNL-UDMR glaubt hingegen, mit dem Gesetz würde endlich wieder Normalität im Justizwesen hergestellt. Der Gesetzentwurf wurde mit 205 Stimmen der Abgeordneten der Regierungskoalition angenommen, die 90 Gegenstimmen stammten von der USR, der AUR und der Partei Kraft der Rechten“ (rum. Forța Dreptei), die vom geschassten ehemaligen Liberalenchef Ludovic Orban gegründet wurde. Dem Gesetz muss allerdings auch noch der Senat, die Oberkammer des Parlaments, zustimmen. Besonders heftig fiel die Kritik vom USR-Abgeordneten Stelian Ion aus, der in der vorangegangenen Koalition kurzzeitig Justizminister gewesen war. Durch die Abschaffung der Spezialabteilung würde man weniger transparente Strukturen ins Leben rufen und die Kompetenzen der Antikorruptionsbehörde (DNA) stark einschränken:
Dies ist ein Versuch seitens derer, die etwas zu verbergen haben und die sprichwörtlichen Leichen im Keller haben, sich der Verantwortung vor der Antikorruptionsbehörde zu entziehen. Es ist ein Trick, um der Korruptionsbekämpfung den Wind aus den Segeln zu nehmen.“
Auf die Vorwürfe antwortete die liberale Abgeordnete Cristina Trăilă. Die PNL-Politikerin sagte, mit der Abschaffung der Spezialabteilung kehre endlich wieder Normalität ins Justizwesen ein, und man habe auch den Segen einschlägiger nationaler und internationaler Behörden und Organisationen:
Ich glaube kaum, dass jemand ernsthaft behaupten kann, dass ein Staatsanwalt mit mindestens 15 Jahren Erfahrung nicht imstande wäre, gegen einen Berufskollegen zu ermitteln. Der Gesetzentwurf für die Abschaffung der Spezialabteilung hat außerdem die Zustimmung des Obersten Rates der Richter und Staatsanwälte, des einzigen Garanten einer unabhängigen Justiz.“
Laut Gesetzentwurf werden die laufenden Verfahren der Spezialabteilung innerhalb von 60 Tagen an die jeweils neuen zuständigen Staatsanwaltschaften abgetreten. Bei hochrangigen Richtern und Staatsanwälten, gegen die ein Verdacht auf Straftaten besteht, soll die Staatsanwaltschaft am Obersten Gerichtshof ermitteln. Die Abteilung bei der Generalstaatsanwaltschaft soll sich künftig aus 12 Staatsanwälten zusammensetzen. Die bisherige Antikorruptionsbehörde DNA wird somit praktisch umgangen, wofür sich insbesondere die PSD und die UDMR stark gemacht hatten. Für Verfahren gegen Richter und Staatsanwälte niedrigeren Ranges sind entsprechend nachgeordnete Staatsanwaltschaften zuständig. Insgesamt 30 Staatsanwälte sollen bei Verdacht gegen ihre Kollegen ermitteln können. Die somit insgesamt 42 Staatsanwälte für Ermittlungen in Justizstrafsachen werden vom Generalstaatsanwalt bzw. von den Leitern der den Oberlandesgerichten zugeordneten Staatsanwaltschaften ernannt. Der Ernennung muss anschließend noch der Oberste Rat der Richter und Staatsanwälte (CSM) zustimmen.
Die somit aufzulösende Spezialabteilung war 2018 gegründet und stets kritisiert worden — die Kritiker sahen in ihr ein Instrument zur Einschüchterung der Richter und Staatsanwälte. Derzeit arbeiten noch sieben Staatsanwälte bei der Spezialabteilung, sie verdienen laut Presseberichten umgerechnet rund 3000 Euro im Monat und haben sich während ihrer Amtszeit nicht besonders hervorgetan. Seit der Gründung der Spezialabteilung wurde noch nie gegen mutmaßlich korrupte Richter oder Staatsanwälte ermittelt.