Abgeordnetenkammer billigt Geldwäsche-Gesetz
In Bukarest hat die Abgeordnetenkammer die einzelnen Artikeln des Gesetzenwurfs zur Vorbeugung und Bekämpfung der Gelwäsche und der Finanzierung des Terrorismus gebilligt.
Florin Lungu, 23.10.2018, 16:45
Der Gesetzenwurf zur Vorbeugung und Bekämpfung der Gelwäsche und der Finanzierung des Terrorismus, dessen einzelne Artikeln am Montag von den rumänsichen Abgeordneten gebilligt wurden, setzt die einschlägigen europäischen Richtlinien in die nationale Gesetzgebung um. Grundsätzlich sieht der Entwurf das Verbot der Ausstellung von Inhaberaktien, sowie die Verpflichtung, dass Verbände und Stiftungen, dem Staat alle Geldempfänger melden vor.
Eine der Änderungen besagt, dass die Verbände, die Landesminderheiten angehören, die Mitglieder des Nationalen Minderheitsrates sind, von diesen Vorschriften ausgeschlossen werden und nicht verpflichtet sind darüber zu berichten. Die Änderung wird als Zugeständnis der linksgerichteten Mehrheit der PSD und ALDE für die einzige Gruppierung, mit der sie in der Legislative zusammenarbeitet, bzw. Für den Ungarnverband. Dieser ist der politische Vertreter der größten Landesminderheit, der ungarischen Minderheit.
Laut den angenommenen Texten ist ab Inkraftsetzung des vorliegenden Gesetzes die Ausstellung von neuen Inhaberaktien untersagt, sowie die Durchführung von Transaktionen mit den bestehenden Inhaberaktien, unter dem Vorbehalt der Sanktion der absoluten Nichtigkeit. Inhaberaktien, die nicht am Sitz der ausstellenden Gesellschaft abgegeben werden, werden von Rechts wegen beim Ablauf der vorgesehenen Frist annulliert. Die Folge ist eine entsprechende Herabsetzung des Gesellschaftskapitals. Die Nichterfüllung der Verpflichtung der Aktiengesellschaften diese Umwandlung bis zur vorgesehenen Frist vorzunehmen, zieht deren Auflösung mit sich. Auf Antrag jeglicher Interessenten, sowie des Handelsregisters oder eines Gerichts, kann ein Fachgericht die Gesellschaftsauflösung verkünden, heißt es noch im angenommenen Text.
Die wichtigste Oppositionspartei, die National-Liberale Partei kündigte an, sie unterstütze den entwurf nicht. Laut dem liberalen Abgeordneten Ioan Cupşa beeinträchtige die vorgeschlagene Fassung die Zivilgesellschaft, die Verbände und Stiftungen, die Sozialdienste liefern. Die Verbände, so Cupşa, müssen alle Transaktionen identifizieren und melden, die sie bei der Ausführung eines Sozialdienstes für einen Sozialempfänger durchführen. Somit wird deren Leistung durch eine exzessive Bürokratie beeinträchtigt.
Auch die Oppositionspartei Union Rettet Rumänien kritisierte den Gesetzentwurf. Der Abgeordnete Stelian Ion sagte, es sei ein gefährliches Gesetz, den es führe ein Werkzeug zur Einschränkung der Verbände und Stiftungen ein. Wenn sie ihre Tätigkeit nicht nach dem Gefallen der Macht ausführen werden, wird diese Bußgelder auferlegen, die diese auflösen könnten, warnte Stelian Ion.
Nicht einmal der Ungarnverband ist mit dem Entwurf zufrieden, trotz der Änderung, die die Minderheiten begünstigt. Der Abgeordnete des Ungarnverbands Marton Arpad erklärte, es wurde eine Änderung beschlossen, die das Problem von 19 NRO löst. Ungelöst bliebt das Problem weiterer zehntausende. Zur Unterstützung des Projekts präzisierte der PSD-Abgeordnete Nicuşor Halici, Vorsitzender der Rechtskommission, dass es zwei europäische Richtlinien gibt, die in die interne Gesetzgebung umgesetzt werden mussten, und die Frist wurde bereits überschritten. Die Endabstimmung soll am Mittwoch stattfinden.