Abgeordnetenkammer ändert Satzung der Richter und Staatsanwälte
Die Bukarester Abgeordnetenkammer hat am Montag die Änderungen, die von dem parlamentarischen Sonderausschuss für die Justizgesetze an der Satzung der Richter und Staatsanwälte vorgenommen wurden, verabschiedet. Der Entwurf soll nun in den Senat gelangen.
Corina Cristea, 12.12.2017, 16:49
Die Änderung der Justizgesetze hat auch die Aufmerksamkeit des Europarates auf sich gelenkt. Dieser fordert von Rumänien eine Klarstellung über die kontroversen Gesetzentwürfe, nachdem die Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO) zum ersten Mal ein Verfahren für Ausnahmesituationen eingeleitet hat. Dadurch möchte der besagte Rat überprüfen, ob die Gesetzesänderungen in Rumänien nicht gegen die Antikorruptionsstandards dieses europäischen Gremiums verstoßen.
Trotz der Straßenproteste, die seit fast einem Jahr in Bukarest und anderen Städten in Rumänien und im Ausland andauern und einer Großzahl an unzufriedenen Menschen über das Vorhaben zur Abänderung der Justizgesetze, machte die Regierungskoalition der sozialdemokratischen Partei und der Allianz der Liberalen und Demokraten einen weiteren Schritt, um ihr angestrebtes Ziel zu erreichen. Eines der Justizgesetze wurde somit bereits von den Abgeordneten verabschiedet. Das, obwohl der Oberste Rat der Richter und Staatsanwälte, die Generalstaatsanwaltschaft und die Mehrheit der Verbände von Richtern und Staatsanwälten die Änderungen angefochten haben.
Somit soll laut der Fassung, die von der Abgeordnetenkammer verabschiedet wurde, die hierarchisch übergeordnete Kontrolle, einschließlich vonseiten des Justizministers über Staatsanwälte eingeführt werden, die Richter und Staatsanwälte dürfen keine Mitarbeiter von Geheimdiensten sein und müssen jährlich eine eigenverantwortliche Erklärung in diesem Sinne abliefern. Außerdem wird die Verpflichtung des Staates eingeführt sich gegen Richter und Staatsanwälte zu richten, die mit Absicht oder aus schwerwiegender Fahrlässigkeit einen Fehler begangen haben.
Gleichzeitig soll ein Richter oder Staatsanwalt nicht mehr automatisch suspendiert werden, wenn er angeklagt wird, der Präsident Rumäniens darf die Amtseinführung der Staatsanwälte als Richter und umgekehrt und auch der Leiter des Obersten Kassations- und Justizhofes nicht mehr ablehnen. Der Staatschef behält dagegen seine aktuellen Befugnisse im Verfahren zur Ernennung des Generalstaatsanwaltes und der Antikorruptions- sowie der Antimafiabehörde.
All diese Vorschriften wurden letzten Mittwoch in einer Marathonsitzung der Abgeordneten gebilligt und nun soll die Endabstimmung stattfinden. Der Beschluss sorgte für die Unzufriedenheit der Opposition, die erfolgslos die rechtlichen Verfahren zur Bekämpfung der Regierungsvorhaben in Anspruch genommen haben. In derselben Sitzung wurde auch über den kontroversen Entwurf zur Änderung des Gesetzes der Nationalen Integritätsagentur endgültig abgestimmt. Somit sollen die Verbote, die gegen die Parlamentarier auferlegt wurden, die sich im Zeitraum 2007-2013 im Interessenkonflikt befunden haben, annulliert werden.
Der zweite Entwurf des Pakets zur Änderung der Justizgesetze, der sich auf die Rechtsorganisation bezieht, wurde von dem Sonderausschuss angenommen und soll das Plenum der Abgeordnetenkammer erreichen. Die kontroversesten Änderungen betreffen die Gründung einer Sonderabteilung zur Ermittlung gegen Richter und Staatsanwälte und die Verschärfung der Bedingungen, die erfüllt werden müssen um Staatsanwalt bei der Antikorruptions- oder der Antimafiabehörde zu werden.