Ab 1. März treten neue Lohnerhöhungen in Kraft
Die Arbeitsministerin Lia Olguţa Vasilescu kündigt neue Lohnerhöhungen im öffentlichen Gesundheits- sowie im Bildungswesen an. Die Maßnahme soll ab dem 1. März in Kraft treten und die Abwanderung von Ärzten ins Ausland stoppen.
Mihai Pelin, 01.03.2018, 15:32
Die rumänische Regierung verspricht neue Lohnerhöhungen im öffentlichen Gesundheitswesen, die ab dem 1. März in Kraft treten sollen. Die Maßnahme betrifft sowohl die Vergütung von Ärzten als auch von Krankenpflegern, ihre Gehälter sollen den für das Jahr 2022 vorgesehenen Höchststand erreichen. Arbeitsministerin Lia Olguţa Vasilescu kommt zu Wort mit Einzelheiten: „Das Gehalt eines Oberarztes soll von 4.000 auf 15.000 Lei steigen. Dazu kommen Zuschüsse für Dienstalter. Die Gehälter im öffentlichen Gesundheitswesen werden infolgedessen sehr hoch sein und wir sind sehr erfreut darüber, dass im vorigen Jahr, nachdem wir Lohnerhöhungen vesprochen haben, die Abwanderung von Ärzten ins Ausland um 40% gesunken ist. Wir hoffen, ab diesem Jahr die Auswanderung rumänischer Ärzte ins Ausland zu stoppen. Wir brauchen unsere Ärzte, es gibt so viele Kliniken, die neue Stellen für Ärzte ausschreiben und niemand bewirbt sich darum.“
Laut dem neuen Vergütungsgesetz soll das Brutto-Gehalt eines Assistenzarztes im ersten Jahr der Facharztausbildung bei 5.700 Lei (1200 Euro), gegenüber 2.631 Lei (560 euro) liegen. Ein Krankenpfleger soll von nun an 4.345 lei (930 Euro) im Vergleich zu 3.450 Lei (740 Euro) laut dem Lohnniveau im Monat Januar verdienen. Auch für Lehrkräfte gibt es Lohnerhöhungen beginnend mit dem 1. März. Lehrer in voruniversitären Bildungseinrichtungen sollen von nun an 5.922 Lei (1270 Euro) im Vergleich zu 4.935 Lei (1060 Euro) verdienen, während das Brutto-Gehalt von Universitätsprofessoren mit 40 Jahren Dienstalter sogar auf 11.103 Lei (2380 Euro) steigen soll. Januar 2018 lag das entsprechende Gehalt bei 9.252 Lei (1985 Euro).
Darüber hinaus, soll das Kabinett Dăncila eine Reihe von Änderungen in den Eilerlass einbringen, der Monat Dezember verabschiedet wurde, teilte im Anschluß Arbeitsministerin Vasilescu mit. Die besagten Änderungen sehen Lohnerhöhungen für verschiedene Kategorien von Staatsbediensteten, erläuterte Vasilescu. Die Arbeitsministerin wies auf den Fall der Vorsitzenden von Zentren für Kinderschutz und Sozialhilfe hin: „Die Gehälter der Vorsitzenden von Kinderschutzzentren sind um 300 Lei gesunken. Ich denke, wir sollen die Honorarrichtlinien in ihrem Fall ändern, es handelts sich ja um Leiter von Einrichtungen, die Dutzende oder Hunderte untergeordnete Mitarbeiter haben.“ Der besagte Eilerlass liegt derzeit dem Parlament vor, in der kommenden Woche soll er im Fachausschuss der Abgeordnetenkammer besprochen werden.