51%-Gesetz wird promulgiert
Präsident Klaus Iohannis hat das Gesetz promulgiert, das die großen Supermarktketten verpflichtet, zu 51% rumänische Produkte auf den Regalen auszustellen. Außerdem legt das besagte Gesetz schärfere Regelungen für die Beschriftung der Lebensmittel fest.
Daniela Budu, 12.07.2016, 17:04
Die rumänischen Supermärkte werden verpflichtet, zu 51% Waren von den hiesigen Herstellern zu vermarkten, heißt es aus einem neulich verabschiedeten und bereits von Präsident Klaus Iohannis promulgierten Gesetz. Die Rechtsnorm, die an diesen Tagen in Kraft tritt, sieht vor, das die großen Supermarktketten Lebensmittel in ihren Regalen haben müssen, die über die sogenannte kurze Versorgungskette“ kommen, bzw. aus lokalen und regionalen Quellen. Laut dem neuen Gesetz, werden die Händler verpflichtet Fleisch, Eier, Molkereiprodukte, Gemüse, Obst und Bienenhonig, die überwiegend aus der internen Produktion kommen. Ausnahme bilden exotisches Obst und Gemüse, sowie jene, die in Rumänien saisonbedingt hergestellt werden.
Landwirtschaftsminister Achim Irimescu erklärte, dass das neue Gesetz hauptsächlich den Obst- und Gemüsebereich anvisiert, wo Rumänien mit massiven Importen konfrontiert wird. Der Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses der Abgeordnetenkammer, Nini Săpunaru, betrachtet die Unterlage als eine Hürde auf dem Weg jener, die sehr große Preiszuschläge haben.
Nini Săpunaru: Es gibt Ketten, die bereits mit Landwirten zusammengekommen sind und diese benachrichtigt haben, dass sie rumänische Produkte einkaufen möchten, dass sie rumänische Produkte vermarkten möchten, dass sie mit ihnen Verträge schließen möchten. Es ändert sich also etwas.“
Die Einführung Rechtsnorm wurde mehrmals vertagt, besonders aufgrund der Unzufriedenheit der Arbeitgeberverbände, die deren Vorschriften beanstandet haben. Die Abgeordneten in dem Landwirtschaftsausschuss haben erklärt, dass das Gesetz nicht direkt auf rumänische Produkte Bezug nimmt und somit den Grundsätzen des Binnenmarktes nicht widerspricht. Die Arbeitgeberverbände sind aber besorgt und meinen, dass diese Vorschriften, die ihnen nach die Gemeinschaftsgesetzgebung verletzen würden, die Tätigkeit jener beeinträchtigen werde, die einen modernen Handel in Rumänien treiben.
Die Händler sagen auch, dass die Probleme der rumänischen Lebensmittelhersteller dadurch nicht gelöst werden. Im Gegenteil, werde die Funktion des Lebensmittelhandels aus dem Gleichgewicht gebracht. Das Gesetz zur Vermarktung der Lebensmittel schränkt die Freiheit der Verbraucher ein, die besten Produkte zu wettbewerbsfähigen Preisen auszuwählen — heißt es in einer Mitteilung des Verbrandes Rumänischer Großsupermarktnetze.
Laut diesem sei das Gesetz gegen die großen Handelsketten, trotz der öffentlichen Aussagen, gerichtet und dieses gewährleiste keine Unterstützung für die Lokalhersteller oder für die rumänischen Produkte. Ab jetzt wird das Hauptziel jedes Händlers nicht mehr das sein, den Kundenanforderungen entgegenzukommen, sondern die Einschränkungen einzuhalten, die dieses Gesetz vorschreibt, was Zahlungsbedingungen oder Handelsdienste angeht. Denn sonst kann die Strafe für die Nichteinhaltung dieser sogar bis zur Schließung der Supermärkte reichen“ — so der Verband noch.