Nachrichten 18.09.2014
BUKAREST: Präsident Traian Basescu hat am Donnerstag das Gesetz über die Senkung der Sozialbeiträge der Arbeitgeber um 5% verabschiedet. Der Staatschef erinnerte dabei allerdings daran, dass er den Gesetzentwurf dem Parlament für eine Überarbeitung zurückgeschickt hatte. Obwohl er den Inhalt des Gesetzes für gut halte, sei die Maßnahme vor dem aktuellen Hintergrund und auch im kommenden Jahr nicht tragfähig. Die meisten Abgeordneten und Senatoren, einschließlich deren aus der Opposition, mit Ausnahme der präsidentennahen Volksbewegung hätten laut Angaben Basescus für das Gesetz abgestimmt. Bis Jahresende werde die Regierung den durch die Maßnahme enstehenden Fehlbetrag problemlos kompensieren können, allerdings werde dieses Defizit 2015 auf knapp 4 Milliarden Euro ansteigen, so die Prognose des Staatschefs. Die einzige Lösung für die Deckung des Fehlbetrags sei entweder die Annullierung der Maßnahme nach der Präsidentschaftswahl im November oder die Erhöhung der Gebühren. Indes übte der Staatschef auch Kritik am schwachen Abrufen der EU-Fördermittel.
Newsroom, 18.09.2014, 20:19
BUKAREST: Präsident Traian Basescu hat am Donnerstag das Gesetz über die Senkung der Sozialbeiträge der Arbeitgeber um 5% verabschiedet. Der Staatschef erinnerte dabei allerdings daran, dass er den Gesetzentwurf dem Parlament für eine Überarbeitung zurückgeschickt hatte. Obwohl er den Inhalt des Gesetzes für gut halte, sei die Maßnahme vor dem aktuellen Hintergrund und auch im kommenden Jahr nicht tragfähig. Die meisten Abgeordneten und Senatoren, einschließlich deren aus der Opposition, mit Ausnahme der präsidentennahen Volksbewegung hätten laut Angaben Basescus für das Gesetz abgestimmt. Bis Jahresende werde die Regierung den durch die Maßnahme enstehenden Fehlbetrag problemlos kompensieren können, allerdings werde dieses Defizit 2015 auf knapp 4 Milliarden Euro ansteigen, so die Prognose des Staatschefs. Die einzige Lösung für die Deckung des Fehlbetrags sei entweder die Annullierung der Maßnahme nach der Präsidentschaftswahl im November oder die Erhöhung der Gebühren. Indes übte der Staatschef auch Kritik am schwachen Abrufen der EU-Fördermittel.
BUKAREST: Der Vorsitzende des Ungarnverbands in Rumänien (UDMR), Kelemen Hunor, hat am Donnerstag in Klausenburg den Gesetzentwurf über die Autonomie des Szeklergebietes vorgestellt. Es handele sich dabei nicht um separatistische oder Unabhängigkeitsbestrebungen, sondern um ein legales, verfassungsgemäßes und legitimes Dokument, betonte Hunor. Er beharrte darauf, dass die drei mehrheitlich von Ungarnstämmigen bewohnten Landkreise in Zentral-Rumänien eine autonome Region mit eigener Rechtspersönlichkeit innerhalb des einheitlichen und unteilbaren Staates Rumänien darstellen sollten“. Die Grundsätze der lokalen Autonomie seien von der Verfassung garantiert, hieß es noch. Der Entwurf sieht ferner vor, dass die Region von einem Regional- und einem Exekutivrat verwaltet werden sollte. Der Vorsitzende des Exekutivrates würde an den Regierungssitzungen teilnehmen, bei denen für die Region relevante Probleme zur Debatte stehen. Laut Angaben des Ungarnverbands enthalte der Entwurf außerdem noch einen Vorschlag über die Einführung der Zweisprachigkeit, sowie des Grundsatzes über die verhältnismäßige Vertretung der Volksgruppen der Region in unterschiedlichen Behörden. Die ungarische Sprache sollte einschließlich in den rumänischen Schulen unterrichtet werden. Der sozialdemokratische Vize-Premier Liviu Dragnea hatte dem Autonomie-Projekt des Szekler-Gebietes keine Erfolgsaussichten eingeräumt. Der Entwurf würde außerdem kaum zur Stärkung der Partnerschaft der Sozialdemokraten mit dem Ungarnverband innerhalb der Regierungskoalition beitragen.
STRAßBURG: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat am Mittwoch die rumänischen Sicherheitskräfte für den Umgang mit den Demonstranten während der Bergarbeiteraufmärsche in Bukarest verurteilt. Zwischen dem 13.-15. Juni 1990 waren im Rahmen der sogenannten Mineriade Tausende Bergarbeiter nach Bukarest gekommen. Die Ermittlungen in diesem Fall sollen wieder aufgenommen werden. Zudem muss der rumänische 60 000 Euro an drei Opfer der damaligen Ereignisse zahlen. Die Ereignisse vom Juni 1990 gelten als dramatischster Moment in der postkommunistischen Geschichte Rumäniens. Es gab damals zahlreiche Tote und Verletzte und erhebliche Sachschäden.