Nachrichten 18.01.2020
Der rumänische Staatspräsident Klaus Iohannis unternimmt von Dienstag bis Donnerstag einen Besuch in Israel, gab die Präsidialverwaltung bekannt. Der Besuch hat zum Anlass die 5. Ausgabe des Internationalen Holocaust-Forums und der 75. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau. Das Holocaust-Forum findet am 23. Januar in Jerusalem statt, unter dem Motto Gedenken an den Holocaust, Kampf gegen den Antisemitismus. Die Teilnahme von Präsident Iohannis an diesem internationalen Forum ist Teil einer Reihe von Aktionen, die der rumänische Staat zur Stärkung der Erziehung zum Thema Holocaust, zur Bewahrung der Erinnerung an den Holocaust, zur Bekämpfung von Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, zur Förderung der europäischen Werte, der Toleranz, der Achtung der Grundrechte und Grundfreiheiten unternimmt. Am Rande des Forums wird Präsident Klaus Iohannis mit seinem israelischen Amtskollegen Reuven Rivlin zusammentreffen.
Newsroom, 18.01.2020, 16:08
Am Sonntag wird der rumänische Außenminister Bogdan Aurescu in Brüssel an der Ministertagung der Internationalen Allianz für das Holocaust-Gedenken (IHRA) teilnehmen. Dabei wird Aurescu eine Rede halten und an einem Meinungsaustausch mit seinen Amtskollegen teilnehmen, über die Zunahme von Antisemitismus und Diskriminierung, aber auch über die konkreten Möglichkeiten, diesen Tendenzen entgegenzuwirken. Die Veranstaltung wird von der luxemburgischen Präsidentschaft der Internationalen Allianz für das Holocaust-Gedenken IHRA organisiert. Die in Berlin ansässige internationale Organisation IHRA hat 31 Mitgliedsstaaten, 11 Beobachterstaaten und 7 ständige internationale Partner. Die IHRA wurde 1998 gegründet und setzt sich für die Stärkung der Erinnerung, Forschung und Aufklärung über den Holocaust ein. Rumänien hatte von März 2016 bis März 2017 den derzeitigen Vorsitz der IHRA inne.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Rumänien wegen Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung eines Bürgers verurteilt. Der Kläger soll vom Staat 5.000 Euro Schadensersatz erhalten – wurde am Samstag in Bukarest bekannt gegeben. Im Januar 2012 schloss sich der Rumäne einer Kundgebung gegen das damalige Mitte-Rechts-Regime von Präsident Traian Basescu an, wurde aber wegen Störung der öffentlichen Ordnung durch das Schreien von Parolen in der Nacht, wenn die Menschen schliefen, zu einer Geldstrafe verurteilt. Nach Ansicht der Richter in Straßburg kann eine Person, die während einer Kundgebung gegen politische Entscheidungsträger protestiert hat, nicht von den Gendarmen bestraft werden, weil sie die öffentliche Ordnung und Ruhe durch das Aufrufen von Parolen gegen die jeweilige politische Macht gestört hätte. Das Urteil des EGMR ist endgültig.
London wird nach Brexit nicht automatisch europäische Bürger ausweisen, die keinen britischen Aufenthaltsstatus beantragt haben – sagte der Brexit-Koordinator des Europäischen Parlaments, Guy Verhofstadt. Er erklärte, er habe die Zusicherung erhalten, dass diejenigen, die keinen solchen Status beantragt haben, in den Genuss einer Gnadenfrist kommen werden, in der sie ihre Situation lösen können. Nach dem britischen Legalisierungsprogramm nach Brexit erhalten europäische Bürger, die nachweisen, dass sie sich mindestens fünf Jahre in diesem Land aufgehalten haben, den Status eines Daueraufenthalts, während andere den Status eines vorübergehenden Aufenthalts erhalten können, der nach Ablauf der fünf Jahre dauerhaft umgewandelt werden kann. Bislang haben über 2,4 Millionen Bürger der Europäischen Union das Recht erhalten, nach Brexit im Vereinigten Königreich zu leben und zu arbeiten. Von der Gesamtzahl der Anträge wurden die meisten – über 500 Tausend – von Polen gestellt. Es folgen die Rumänen mit über 435 000 Anträgen und die Italiener mit etwa 290 000.