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Nachrichten 17.04.2018

Bukarest: Die Militärstaatsanwälte haben am Dienstag die Erweiterung der strafrechtlichen Verfolgung des ehemaligen rumänischen Präsidenten Ion Iliescu für den Zeitraum 27. – 31. Dezember 1989 bekanntgegeben. Für den besagten Zeitraum ist keine Genehmigung der Ermittlung erforderlich. Am Dienstag erschien Ion Iliescu bei der Generalstaatsanwaltschaft um zur Kenntnis zu nehmen, dass auf seinen Namen die strafrechtliche Verfolgung in der Akte der Revolution, wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingeleitet wurde. Am 13. April genehmigte Staatschef Klaus Iohannis die Anträge zur strafrechtlichen Verfolgung für Ion Iliescu, ex-Premierminister Petre Roman und ex-Vizepremierminister Gelu Voican Voiculescu in der Akte der Revolution. Die drei können nun von den Staatsanwälten wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit untersucht und angeklagt werden, die im Zeitraum 22. – 31. Dezember 1989 begangen worden seien. Damals belegten die drei Ämter im Rat der Nationalen Rettungsfront, Organisation, die zu der Zeit die exekutive und legislative Gewalt hatte. Laut den Staatsanwälten deuten die bewaffneten Zwischenfälle, die nach dem 22. Dezember in mehreren Ortschaften Rumäniens stattgefunden haben, darauf hin, dass man nach einem im Voraus festgelegten Plan gehandelt habe. Dessen Ziel war die Machtübernahme durch die neuen Anführer und deren Legitimierung. Die, die von der Ermittlung betroffen sind, bewerten sich als unschuldig. Laut offizieller Statistik kamen im Dezember 1989 1.100 Personen ums Leben und rund drei Tausend wurden verletzt, die Mehrheit davon nach der Verhaftung des Diktatorpaares Ceausescu.

Nachrichten 17.04.2018
Nachrichten 17.04.2018

, 17.04.2018, 17:45

Bukarest: Die Militärstaatsanwälte haben am Dienstag die Erweiterung der strafrechtlichen Verfolgung des ehemaligen rumänischen Präsidenten Ion Iliescu für den Zeitraum 27. – 31. Dezember 1989 bekanntgegeben. Für den besagten Zeitraum ist keine Genehmigung der Ermittlung erforderlich. Am Dienstag erschien Ion Iliescu bei der Generalstaatsanwaltschaft um zur Kenntnis zu nehmen, dass auf seinen Namen die strafrechtliche Verfolgung in der Akte der Revolution, wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingeleitet wurde. Am 13. April genehmigte Staatschef Klaus Iohannis die Anträge zur strafrechtlichen Verfolgung für Ion Iliescu, ex-Premierminister Petre Roman und ex-Vizepremierminister Gelu Voican Voiculescu in der Akte der Revolution. Die drei können nun von den Staatsanwälten wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit untersucht und angeklagt werden, die im Zeitraum 22. – 31. Dezember 1989 begangen worden seien. Damals belegten die drei Ämter im Rat der Nationalen Rettungsfront, Organisation, die zu der Zeit die exekutive und legislative Gewalt hatte. Laut den Staatsanwälten deuten die bewaffneten Zwischenfälle, die nach dem 22. Dezember in mehreren Ortschaften Rumäniens stattgefunden haben, darauf hin, dass man nach einem im Voraus festgelegten Plan gehandelt habe. Dessen Ziel war die Machtübernahme durch die neuen Anführer und deren Legitimierung. Die, die von der Ermittlung betroffen sind, bewerten sich als unschuldig. Laut offizieller Statistik kamen im Dezember 1989 1.100 Personen ums Leben und rund drei Tausend wurden verletzt, die Mehrheit davon nach der Verhaftung des Diktatorpaares Ceausescu.



Bukarest: Rumäniens Präsident Klaus Iohannis hat am Dienstag in Bukarest den Außenminister der Vereinigten Arabischen Emirate Sultan al Jaber empfangen. Laut der Präsidialverwaltung betonte der Staatschef zu diesem Anlass, dass er die bilateralen Beziehungen besonders schätze, die auf politscher Ebene sehr gut seien. Außerdem erklärte Präsident Iohannis, dass die Bemühungen zur Dynamisierung der Handelsaustausche und der Investitionen weiterhin eine Priorität in der Beziehung zu den VAE blieben, die der erste Wirtschaftspartner Rumäniens in der Golfregion ist. Seinerseit sagte Sultan al Jaber, dass es Vorhaben für mögliche Investitionen gibt, mit Fokus auf die Bereiche Energie, Transport, Infrastruktur, Logistik, Landwirtschaft, Tourismus und Immobilien. Auch am Dienstag führte der Vertreter der VAE Gespräche mit seinem Amtskollegen Teodor Melescanu über die Handelsbeziehungen. Die beiden nahmen an den Arbeiten der ersten Sitzung des gemeinsamen Zusammenarbeitsausschusses Rumänien – VAE teil.



Bukarest: In Bukarest hat am Dienstag der erste Gipfel des Formats Bukarest B9 begonnen. Es handelt sich um ein Treffen der parlamentarischen Diplomatie, an der Vertreter von neun europäischen Staaten, sowie hohe Nato-Vertreter teilnehmen. Die Konferenz nimmt sich vor, die Rolle der nationalen Parlamente in Sicherheits- und Verteidigungsfragen zu stärken. Die Agenda des Ereignisses, das am Donnerstag zu Ende kommt, behandelt Aspekte der künftigen Nato-Präsenz, die defensive und entmutigende Haltung, die Bekämpfung des Terrorismus, die Bedrohungen, mit denen die Teilnehmerländer konfrontiert werden, aber auch die legislative Konsolidierung im Verteidigungsbereich. Der B9-Gipfel nimmt sich vor, eine einheitliche und kohärente Botschaft betreffend die Festigung der Ostflanke der Nato im Vorfeld des Nato-Gipfels, der in Brüssel, im Juli stattfinden wird, zu übermitteln.



Bukarest: Hunderte Angestellte des Kreisnotkrankenhauses Craiova, im Südwesten Rumäniens, haben am Dienstag ihre Proteste fortgesetzt. Sie sind unzufrieden gegenüber der Senkung ihrer Einkommen und sagen, falls ihre Forderungen nicht gelöst werden, werden sie den Generalstreik ausrufen. Die Angestellten des Lungenphysiologie-Krankenhauses im nordöstlichen Iasi protestierten auch vor der Anstalt gegen die Lohnsenkungen, die sie zu spüren bekommen haben. Auch im westlichen Resita protestierten rund 200 Arztassistenten und ärztliche Angestellte gegen das neue Entlohnungssystem im Gesundheitssystem. Am Montag waren hunderte Krankenhausangestellte in Bukarest und anderen rumänischen Städten auf die Straße, unzufrieden über das Abkappen der Lohnzuschläge auf 30%. Gesundheitsministerin Sorina Pintea präzisierte, dass diese nur für rund 10% des gesamten medizinischen Personals gesunken seien und erklärte, dass man die Zuschlagsgrenze einhalten muss. Pintea sagte außerdem, dass die Krankenhausmanager ihren Haushalt bewirtschaften müssten, um die betreffenden Differenzen aus Eigenmitteln zu decken.

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