Nachrichten 12.12.2013
BUKAREST: Das Oberste Gericht Rumäniens hat am Donnerstag dem Verfassungsgericht eine Beschwerde betreffend die Novellierung des Strafgesetzbuches, die von den Parlamentsabgeordneten angenommen worden war, eingereicht. Zwei am Dienstag von der Legislative verabschiedete Änderungen des neuen Strafgesetzbuches, das zum 1. Februar 2014 in Kraft treten soll, räumen den Volksvertretern eine erhöhte Immunität ein. So verabschiedete das Unterhaus eine Gesetzesänderung, durch die Staatschef, Parlamentsabgeordnete, Lokalräte, Bürgermeister, Kreisratsvorsitzende und deren Stellvertreter sowie Freiberufe“ ausübende Beschäftige im Staats- oder privatwirtschaftlichen Sektor — wie etwa die Chefs autonomer Regiebetriebe, Anwälte, Notare u. a. — nicht mehr unter den im Strafgesetzbuch vorgesehenen Sammelbegriff Staatsbeamte“ fallen. Damit kann die Antikorruptionsbehörde DNA gegen sie in Fällen von Amtsmissbrauch, Bestechung oder Einflussnahme nicht mehr ermitteln. Auch der Integritätsbehörde ANI werden die Hände gebunden, da die Abgeordneten alle Verwaltungshandlungen“ aus dem Delikt des Interessenskonflikts ausklammerten — womit z. B. Vertreter der Lokalverwaltungen künftig wann immer Firmen der eigenen Verwandtschaft öffentliche Aufträge ohne Furcht vor Konsequenzen zuschieben können, da ihr Tun stets als Verwaltungshandlung“ zu rechtfertigen wäre. Die rumänische Präsidentschaft, die Nationale Antikorruptionsbehörde DNA, die Integritätsbehorde ANI und der Oberste Rat der Richter und Staatsanwälte kritisierten mit aller Härte die jüngsten Änderungen des Strafgesetzbuches. Besagte Novellierung des Strafgesetzbuches hat auch internationale Kritik hervorgerugfen. EU-Kommissionssprecher Mark Gray, sowie Vertreter der Botschaften der Vereinigten Staaten und Großbritanniens äußerten ihre Besorgnis über die Folgen dieser Änderungen. Außerdem sind am Donnerstag die Botschafter Deutschlands und Frankreichs in Bukarest mit Mitgliedern der juristischen Kommission der Abgeordnetenkammer, die die Änderungen vorgeschlagen hatten, zusammengekommen.
Florentin Căpitănescu, 12.12.2013, 19:15
BUKAREST: Das Oberste Gericht Rumäniens hat am Donnerstag dem Verfassungsgericht eine Beschwerde betreffend die Novellierung des Strafgesetzbuches, die von den Parlamentsabgeordneten angenommen worden war, eingereicht. Zwei am Dienstag von der Legislative verabschiedete Änderungen des neuen Strafgesetzbuches, das zum 1. Februar 2014 in Kraft treten soll, räumen den Volksvertretern eine erhöhte Immunität ein. So verabschiedete das Unterhaus eine Gesetzesänderung, durch die Staatschef, Parlamentsabgeordnete, Lokalräte, Bürgermeister, Kreisratsvorsitzende und deren Stellvertreter sowie Freiberufe“ ausübende Beschäftige im Staats- oder privatwirtschaftlichen Sektor — wie etwa die Chefs autonomer Regiebetriebe, Anwälte, Notare u. a. — nicht mehr unter den im Strafgesetzbuch vorgesehenen Sammelbegriff Staatsbeamte“ fallen. Damit kann die Antikorruptionsbehörde DNA gegen sie in Fällen von Amtsmissbrauch, Bestechung oder Einflussnahme nicht mehr ermitteln. Auch der Integritätsbehörde ANI werden die Hände gebunden, da die Abgeordneten alle Verwaltungshandlungen“ aus dem Delikt des Interessenskonflikts ausklammerten — womit z. B. Vertreter der Lokalverwaltungen künftig wann immer Firmen der eigenen Verwandtschaft öffentliche Aufträge ohne Furcht vor Konsequenzen zuschieben können, da ihr Tun stets als Verwaltungshandlung“ zu rechtfertigen wäre. Die rumänische Präsidentschaft, die Nationale Antikorruptionsbehörde DNA, die Integritätsbehorde ANI und der Oberste Rat der Richter und Staatsanwälte kritisierten mit aller Härte die jüngsten Änderungen des Strafgesetzbuches. Besagte Novellierung des Strafgesetzbuches hat auch internationale Kritik hervorgerugfen. EU-Kommissionssprecher Mark Gray, sowie Vertreter der Botschaften der Vereinigten Staaten und Großbritanniens äußerten ihre Besorgnis über die Folgen dieser Änderungen. Außerdem sind am Donnerstag die Botschafter Deutschlands und Frankreichs in Bukarest mit Mitgliedern der juristischen Kommission der Abgeordnetenkammer, die die Änderungen vorgeschlagen hatten, zusammengekommen.