Nachrichten 09.11.2017
Die wichtigsten Meldungen im Überblick
Newsroom, 09.11.2017, 19:23
Die rumänische Regierung hat am Mittwoch mehrere geplante Steuermaßnahmen per Eilverordnung verabschiedet – u.a. wird die Einkommensteuer von 16% auf 10% gesenkt; die Beiträge zur Sozialversicherung werden um zwei Prozentpunkte auf 35% des Bruttolohns gedrückt, sollen jedoch allein beim Arbeitnehmer anfallen. Firmen mit einem Jahresumsatz von unter einer Million Euro werden nicht mehr 16% Steuern auf ihre Gewinne bezahlen, sondern 1% auf die Umsätze. Vor dem Sitz der Regierung kam es vor diesem Hintergrund kurzzeitig zu Protesten, an denen sich nach Medienberichten etwa 1000 Personen beteiligten. Gewerkschaften, Arbeitgeber und parlamentarische Opposition kritisieren einstimmig die fiskalpolitischen Ansätze der Regierung. Die Gewerkschaften drohen mit Generalstreik, die Nationalliberale Partei strebe nun einen Misstrauensantrag gegen die Regierung an, sagte Parteichef Ludovic Orban.
Wir konfrontieren uns mit einer Entwertung der nationalen Währung Leu, auf dem Hintergrund des rapiden Anstiegs der Importe im vergleich zu den Exporten. Dies erklärte der rumänische Notenbankchef Mugur Isarescu am Donnerstag. Er fügte hinzu, die Rumänische Nationalbank habe die Inflationsprognose für das Jahresende 2017 nach oben von 1,9% auf 2,7% verbessert. Für 2018 schätzt die Rumänische Nationalbank eine Inflationsrate von 3,2%. Die Hauptursachen der Inflation seien, laut dem Notenbankchef, die Erhöhung der Produktionskosten und die Lohnerhöhungen auf dem Hintergrund der Unsicherheit in Bezug auf die Entwicklung der Energiepreise. Andererseits hat das Nationale Statistikamt bekanntgegeben, das Handelsdefizit Rumäniens sei in den ersten 9 Monaten des Jahres auf 8,8 Milliarden Euro gestiegen. Die Änderung des Steuergesetzes, die von den Gewerkschaften, Unternehmer, sowie dem Staatspräsidenten Klaus Iohannis kritisiert wurde, trug ebenfalls zur Entwertung der Nationalwährung im Verhältnis zum Euro.
Die Europäische Kommission hat die Einschätzungen über das Wirtschaftswachstum und das Defizit Rumäniens für 2017 und 2018 nach oben korrigiert. Die Europäische Kommission warnte, dass die Unsicherheit wegen der Regierungspolitik negative Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum haben könnte. Laut den Herbstprognosen, die am Donnerstag von der Europäischen Kommission veröffentlicht wurden, könnte die rumänische Wirtschaft im Jahr 2017 einen Wachstum von 5,7% haben, etwas mehr als die Früjahrsprognose von 4,3%. Die Europäische Kommission hat auch die Prognose für 2018 nach oben korrigiert, und zwar von 3,7% auf 4,4%. Der reale Anstieg des BIPs wurde in diesem Jahr vor allem vom privaten Konsum unterstützt. Was das Defizit betrifft, so könnte dieses sich im Jahre 2017 auf 3% des BIP beziffern; 2018 und 2019 könnte das Defizit 3,9%, bzw. 4,1% des BIP erreichen.
Der Oberste Rat der Richter und Staatsanwälte hat am Donnerstag eine negative Stellungnahme über die vorgeschlagenen Änderungen der Justizgesetze, die von der Abgeordnetenkammer eingereicht wurden, abgegeben. Die Generalversammlung der Staatsanwälte von DIICOT (Direktion zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und des Terrorismus) hatte am Dienstag gegen den Gesetzentwurf abgestimmt. Als Grund nannten die Staatsanwälte die Inkohärenz der Debatten und der profesionellen Beratungen mit Richtern und Staatsanwälten. Das Gesetzespaket befand sich auch auf der Agenda der Gespäche in Brüssel zwischen dem rumänischen Justizminister Tudorel Toader und dem Ersten Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Frans Timmermans.
Das Bukarester Verfassungsgericht hat am Donnerstag entschieden, dass das Gesetz über die Finanzierung der Aktivität von politischen Parteien und Wahlkämpfen verfassungswidrig ist. Somit wurde der von 50 Oppositionsabgeordneten eingereichte Antrag angenommen. Das Verfassungsgericht hat festgestellt, dass das besagte Gesetz den Zweikammerprinzip verletzt, weil die Abgeordnetenkammer als Entscheidungsgremium eine hohe Anzahl von Änderungen zu diesem Gesetz angenommen hat, was zu einer radikalen Änderung des vom Senat angenommenen Textes führte. Zu den neuen Änderungen, die von der Abgeordnetenkammer vorgeschlagen und angenommen wurden, gehörte auch die Streichung der Vorschrift über die Beschlagnahmung der Wahlkampfbeiträge und die Festlegung einer Mindestgrenze für die Summen, die den politischen Parteien zukommen sollten.