Nachrichten 05.07.2017
Die wichtigsten Meldungen des Tages im Überblick
Newsroom, 05.07.2017, 19:00
Rumäniens Staatschef Klaus Iohannis wird am Donnerstag in Warschau am Gipfel der Drei-Meere-Initiative teilnehmen. Weitere 11 Staats-und Regierungschefs aus Zentral-und Osteuropa, aus Österreich, Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei, Slowenien und Ungarn werden anwesend sein. Sondergast des Gipfels wird der US-Präsident Donald Trump sein. Ziel dieser Initiative ist politische Unterstützung für die Kooperation zwischen den Ländern, die sich geographisch zwischen den drei Meeren befinden, anzubieten und die Wirtschaften dieser Staaten besser zu koppeln. Vom Interesse sind insbesondere die Bereiche Energie, Transportwesen, Telekom und Umweltschutz.
Der Umzug des Sitzes der Europäischen Arzneimittel-Agentur bleibt vorrangig für die Regierung Rumäniens — so Premiermister Mihai Tudose. Nach dem Brexit sollte die jetzt in London ansässige Agentur in ein anderes EU-Land umziehen. Die Bukarester Exekutive beschloss dem Gesundheitsminsitrium die notwendigen Gelder zur Erarbeitung einer Förderstrategie der Kandidatur Rumäniens zuzuweisen. Auch Präsident Klaus Iohannis setzte sich letzen Monat beim Europäischen Rat in Brüssel für die Verlagerung des Sitzes der besagten Agentur nach Bukarest. Rumanien gehört zu den Kandidaten für den neuen Sitz der Europäischen Arzneimittel-Agentur, neben Dänemark, Finnland und Schweden. Die Europäische Arzneimittel-Agentur hat etwa 900 Mitarbeiter und spielt eine zentrale Rolle in der Arzneimittelzulassung in der Europäischen Union und den EWR-Staaten. Auf der Basis ihrer wissenschaftlichen Beurteilung erteilt die Europäische Kommission einen zustimmenden oder abschlägigen Bescheid auf die von Arzneimittelherstellern im zentralisierten Verfahren gestellten Zulassungsanträge. Sie fungiert in den dezentral geführten Antragsverfahren als Schlichtungsstelle, wenn sich beteiligte Behörden der EU/EWR-Länder in der Bewertung des Arzneimittels nicht einig sind.
Der Verfassungsgerichtshof in Rumänien soll am 12. Juli über die Verfassungsmäßigkeit des Fernseh-und Rundfunk-Gesetzes diskutieren. Die nationalliberale Partei hat das Gesetz angefochten. Die Liberalen sind der Ansicht, dass das Gesetz dem Statut und der Tätigkeit der beiden Anstalten unwiderruflich schaden werde. Das Gesetz kläre nicht die juristische Lage der zwei Institutionen, weil am Anfang des Jahres die Finanzierungsart geändert wurde, so weiter die Liberalen. Das Gesetz wurde am 20. Juni vom Senat gebilligt.