Nachrichten 04.05.2017
Die wichtigsten Meldungen des Tages im Überblick
Newsroom, 04.05.2017, 18:55
Rumänien bleibt nach wie vor fest entschlossen, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um den Kampf gegen jede Form von Terrorismus zu unterstützen. Dies erklärte der rumänische Ministerpräsident, Sorin Grindeanu, am Donnerstag in Jerusalem, auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit seinem israelischen Gegenüber Benjamin Netanyahu. Ferner sagte der rumänische Premier, die Terroranschläge in Europa, bei denen auch rumänische Staatsangehörige getötet wurden, seien äußerst alarmierend. Im Kontext des 70. Jahrestags der Aufnahme von diplomatischen Beziehungen zwischen Rumänien und Israel sagte Sorin Grindeanu, Israel sei der wichtigste Verbündete und Partner Rumäniens in der Region. Seinerseits sagte Benjamin Netanjahu, der Besuch seines rumänischen Gegenübers in Israel sei eine Bestätigung der guten Freundschaftsbeziehungen zwischen den zwei Staaten. Bei dem Besuch des rumänischen Ministerpräsidenten in Jerusalem wurden zwei bilaterale Vereinbarungen unterzeichnet: eine Absichtserklärung, die die Reduzierung der Roaming-Tarife vorsieht und eine gemeinsame Erklärung über Kooperation in den Bereichen Transport von elektrischer Energie und Erdgas, Forschung, Entwicklung und Innovation, hohe Technologien und Investitionen. Im Rahmen seines Israelbesuches führte der rumänische Premier Gespräche mit dem israelischen Staatspräsidenten Reuven Rivlin und besuchte in Jerusalem die Gedenkstätte der Märtyrer und Helden des Staates Israel im Holocaust Yad Vashem. Sorin Grindeanu bekräftigte das Engagement Rumäniens, ein Museum für die Geschichte der Juden und des Holocausts einzurichten.
Das Verfassungsgericht Rumäniens hat am Donnerstag den Anfang Januar 2017 eingereichte Antrag des Ombudsmannes Victor Ciorbea in Bezug auf das Gesetz, das Vorbestraften den Zugang zu Regierungsämtern verbietet, als nicht annehmbar abgelehnt. In der Begründung der Ablehnung präzisierte das Verfassungsgericht, die im Antrag des Ombudsmannes Victor Ciorbea angegebenen Gründe seien sowohl Probleme der Anwendung und Auslegung des Gesetzes durch die zuständigen Behörden, als auch Fragen der Gesetzgebung, wofür das Bukarester Parlament zuständig sei. Das Gesetz 90/2001 betreffend die Organisierung und Funktionierung der rumänischen Regierung und der Ministerien sieht vor, Mitglieder der Exekutive können nur Personen werden, die nicht vorbestraft und auch nicht als inkompatibel mit dieser Position sind. Gemäß des besagten Gesetzes wurde im Dezember 2016 dem Vorsitzenden der Sozialdemokratischen Partei, Liviu Dragnea, untersagt, das Amt des Premierministers zu bekleiden, auch wenn seine Partei die Parlamentswahl gewonnen hatte. Voriges Jahr wurde Dragnea zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt, wegen Wahlbetrugs beim Referendum von 2012 für die Amtsenthebung des damaligen Staatspräsidenten Traian Basescu.
Der Rechtsausschuss des Rumänischen Senats ist am Donnerstag auf seine Abstimmung von Mittwoch zurückgekommen und alle Änderungen zur Gesetzesvorlage über die Amnestie abgelehnt, wodurch kleinere Korruptionsfälle entkriminalisiert wären. Laut den am Mittwoch verabschiedeten Änderungen hätten Bestechung und Vorteilsgewährung zu den Straftaten gehört, die durch Schadenersatz hätten amnestiert werden können. Einige Hundert Menschen protestierten am Mittwochabend in Bukarest und in anderen Großstädten des Landes gegen die Änderungen zum Amnestiegesetz. Die Demonstranten riefen Parolen gegen die korrupte politische Klasse. Sowohl das Kabinett Grindeanu, das den Gesetzentwurf in die Wege geleitet hatte, als auch der Vorsitzende der Abgeodnetenkammer und der Sozialdemokratischen Partei PSD, Liviu Dragnea, erklärten sich gegen die Amnestie für Korruptionsfälle. Liviu Dragnea gab bekannt, das Projekt des Amnestiegesetzes, das in seiner endgültigen Form keine Amnestie für Korruptionstaten enthalten werde, soll im Rahmen eines Nationalen Exekutivkommitees der Sozialdemokratischen Partei diskutiert werden. Die Initiatoren des Projektes behaupten, besagtes Gesetz sei als Lösung für die Entlastung der überbelegten Strafvollzugsanstalten gemeint gewesen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die Bukarester Behörden merhmals aufgefordert, einen Plan zur Verbesserung der Strafvollzugsbedingungen zu erarbeiten.
Der französische Präsidentschaftskandidat Emmanuel Macron wehrt sich nach einem TV-Duell mit seiner Konkurrentin Marine Le Pen rechtlich gegen Gerüchte über ein Offshore-Konto auf den Bahamas. Die Pariser Staatsanwaltschaft leitete nach einer Klage Vorermittlungen ein. Das bestätigten Justizkreise der dpa am Donnerstag in Paris. Le Pen hatte in der TV-Sendung gesagt: Ich hoffe, dass man nicht erfahren wird, dass Sie ein Offshore-Konto haben, auf den Bahamas, ich weiß es nicht, ich weiß davon nichts, nein, aber ich hoffe (….)“. Macron entgegnete, es handele sich um eine Verleumdung. Der 39-Jährige griff seinerseits die Kontrahentin wegen Affären an. Die französische Justiz ermittelt wegen Vorwürfen, wonach EU-Parlamentsassistenten der Front National in Wahrheit für die Partei arbeiteten. Macron warf seiner Kontrahentin in der Debatte um den Kampf gegen den Terrorismus vor, einen Bürgerkrieg ins Land zu bringen. Macron und Le Pen kämpfen mit aller Härte um den Einzug in den Élyséepalast. Die Stichwahl am Sonntag gilt als Schicksalentscheidung für Europa. Umfragen sahen Macron zuletzt bei 59 bis 60 Prozent der Stimmen, Le Pen lag bei 40 bis 41 Prozent. Etwa 16,5 Millionen Zuschauer verfolgten die zweieinhalbstündige TV-Sendung am Mittwochabend, die von verbalen Tiefschlägen und einer chaotischen Debattenführung gekennzeichnet war. Laut einer Umfrage fanden 63 Prozent der Befragten Macron überzeugender. 34 Prozent entschieden sich für Le Pen.