Nachrichten 03.02.2018
Bukarest: Das US-amerikanische Erdölunternehmen Chevron wird der Nationalen Agentur für Mineralressourcen in Rumänien 73.450.000 Dollar zahlen müssen, infolge der Auflösung dreier Konzessionsverträge ohne die finanziellen Verpflichtungen, die vom Erdölgesetz vorgesehen sind, zu erfüllen, teilte die Regierung in Bukarest am Samstag mit. Das ist das Urteil des Internationalen Schiedgerichtshofes der Internationalen Handelskammer in Paris, das sich in dem Fall der Streitigkeit zwischen Chevron und ANRM äußerte. Laut der rumänischen Exekutive haben ANRM und Chevron România Holdings im Jahre 2011 drei Konzessionsabkommen für Nutzung, Entwicklung und Erkundung abgeschlossen. Drei Jahre später hat Chevron bekanntgegeben, dass es darauf verzichtet. Das US-amerikanische Erdölunternehmen hat der kompetenten Behörde die Summe, die als Gegenleistung für die Arbeiten, die im Minimalprogramm vorgesehen sind, nicht zur Verfügung gestellt, so die Mitteilung der Regierung.
Newsroom, 03.02.2018, 17:05
Bukarest: Das US-amerikanische Erdölunternehmen Chevron wird der Nationalen Agentur für Mineralressourcen in Rumänien 73.450.000 Dollar zahlen müssen, infolge der Auflösung dreier Konzessionsverträge ohne die finanziellen Verpflichtungen, die vom Erdölgesetz vorgesehen sind, zu erfüllen, teilte die Regierung in Bukarest am Samstag mit. Das ist das Urteil des Internationalen Schiedgerichtshofes der Internationalen Handelskammer in Paris, das sich in dem Fall der Streitigkeit zwischen Chevron und ANRM äußerte. Laut der rumänischen Exekutive haben ANRM und Chevron România Holdings im Jahre 2011 drei Konzessionsabkommen für Nutzung, Entwicklung und Erkundung abgeschlossen. Drei Jahre später hat Chevron bekanntgegeben, dass es darauf verzichtet. Das US-amerikanische Erdölunternehmen hat der kompetenten Behörde die Summe, die als Gegenleistung für die Arbeiten, die im Minimalprogramm vorgesehen sind, nicht zur Verfügung gestellt, so die Mitteilung der Regierung.
Bukarest: Der Chef der Union Rettet Rumänien USR Dan Barna hat den Rücktritt des rumänischen Außenministers Teodor Meleşcanu infolge einer antieuropäischen Erklärung gefordert. Meleşcanu hatte die Informationen von Brüssel laut denen die Achtung des Rechtsstaates eine Bedingung für die Gewährung der EU-Fördermittel werden kann, als eine Verletzung der Prinzipien der Union genannt. Der rumänische Außenminister erklärte dies bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit seinem polnischen Gegenüber Jacek Czaputowicz. Die Europäische Kommission rief erstmals in der Geschichte der EU Artikel 7 der EU-Verträge gegen Polen an. Seit fast zwei Jahren äussert die EU-Kommission über einen Rechtsstaatlichkeit-Dialog ihre Sorgen um die Unabhängigkeit der Justiz in Polen, wegen verschiedener Gesetzesvorhaben zur Justizreform sind unzählige Mahnungen ergangen und Fristen verstrichen.
Bukarest: Die Chefin der Nationalen Antikorruptionsbehörde Laura Codruţa Kovesi hat erklärt, es gebe keinen Grund, dass sie zurücktrete. Die Staatsanwaltschaft beim Obersten Gerichtshof in Rumänien hat am Freitag bekanntgegeben, man habe bereits im September vergangenen Jahres Unregelmäßigkeiten in der Tätigkeit der Staatsanwältin Mihaela Iorga bemerkt, die von der DNA mit dem Microsoft-Verfahren beauftragt worden war. Sechs ehemalige Minister, die wegen Amtsmissbrauchs im Korruptionsverfahren Microsoft straflich verfolgt waren, wurden endgültig von Anschuldigungen befreit. Der neue Staatsanwalt, der das Microsoft-Verfahren übernommen hat, hat entdeckt, dass die betreffenden ex-Minister erst nach der Verjährung der Straftaten angeklagt wurden. Im Fall eines siebten Ministers wurde das Abschließen des Verfahrens beschlossen. Die damaligen Minister, die von den Anschuldigungen befreit wurden, sind Ecaterina Andronescu und Alexandru Athanasiu ex-Bildungsminister, Mihai Tanăsescu, ex-Finanzminister, Şerban Mihăilescu, ex-Minister Koordinator des Generalsekretariats der Regierung, Dan Nica und Adriana Ţicău, ex-Kommunikationsminister. Für einen siebten Angeklagten, Daniel Funeriu, ehemaliger Bildungsminister wurde angeordnet, die Anklage zu den Akten zu legen, da die von ihm unterzeichnete Unterlage keine rechtlichen Auswirkungen gehabt hätte. Es handelt sich um das sog. Microsoft-2-Verfahren, betreffend die Beschafffungsverträge des Staates für die Anmietung von Microsoft-Lizenzen für Schulen. Der Gesamtschaden beziffert sich auf etwa 67 Millionen US-Dollar. Laut der Antikorruptionsbehörde wurde im April 2004 mit dem damaligen Geschäftsführer der Firma Fujitsu Siemens ein Mietvertrag über Microsoft-Lizenzen für das Bildungswesen zum Nachteil des Staates abgeschlossen. Laut Ermittler seien die IT-Lizenzen von Microsoft gekauft und zu erhöhten Preisen an die rumänische Regierung weiter verkauft. Der Preisunterschied wurde dann unter den Beteiligten an diesem extrem profitablen Geschäft verteilt. Außerdem habe der Vertrag die Zahlung von Provisionen an die beteiligten Personen möglich gemacht. Die Zivilgesellschaft und die Medien haben auf die Urteile im Fall Microsoft reagiert.