Nachrichten 02.02.2014
BUKAREST: In Rumänien ist am 1. Februar das neue Strafgesetzbuch samt der Strafprozessordnung in Kraft getreten. 122 Häftlinge sind am Samstag aus dem Gefängnis freigelassen worden. Für 176 Häftlinge wurde die Haftstrafe mit einer Erziehungsmaßnahme ersetzt, das bedeutet, dass sie in eine Haftanstalt gebracht wurden. Ministerpräsident Ponta sagte, der Justizminister werde dem Regierungskabinett Änderungsvorschläge vorlegen. Eventuelle Änderungen des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung sollen nächste Woche in der Regierungssitzung angenommen werden. Bereits im September 2013 hatten die Antikorruptionsbehörde und der Oberste Rat der Richter und Staatsanwälte eine Änderung des neuen Strafgesetzbuches und der neuen Strafprozessordnung gefordert. Es geht unter anderen um den umstrittenen Artikel 140, laut dem die Staatsanwälte erst nach Beginn der strafrechtlichen Verfolgung des Verdächtigen ein Mandat zur Abhörung der Telefonate des Verdächtigen beantragen dürfen. Somit wird der Verdächtige darüber informiert, dass sein Telefon abgehört wird, und die Maßnahme wird überflüssig. Andererseits hat der rumänische Premierminister versprochen, dass der Artikel, der die Pressefreiheit einschränkt, aufgehoben werde.
România Internațional, 02.02.2014, 16:37
BUKAREST: In Rumänien ist am 1. Februar das neue Strafgesetzbuch samt der Strafprozessordnung in Kraft getreten. 122 Häftlinge sind am Samstag aus dem Gefängnis freigelassen worden. Für 176 Häftlinge wurde die Haftstrafe mit einer Erziehungsmaßnahme ersetzt, das bedeutet, dass sie in eine Haftanstalt gebracht wurden. Ministerpräsident Ponta sagte, der Justizminister werde dem Regierungskabinett Änderungsvorschläge vorlegen. Eventuelle Änderungen des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung sollen nächste Woche in der Regierungssitzung angenommen werden. Bereits im September 2013 hatten die Antikorruptionsbehörde und der Oberste Rat der Richter und Staatsanwälte eine Änderung des neuen Strafgesetzbuches und der neuen Strafprozessordnung gefordert. Es geht unter anderen um den umstrittenen Artikel 140, laut dem die Staatsanwälte erst nach Beginn der strafrechtlichen Verfolgung des Verdächtigen ein Mandat zur Abhörung der Telefonate des Verdächtigen beantragen dürfen. Somit wird der Verdächtige darüber informiert, dass sein Telefon abgehört wird, und die Maßnahme wird überflüssig. Andererseits hat der rumänische Premierminister versprochen, dass der Artikel, der die Pressefreiheit einschränkt, aufgehoben werde.
BUKAREST: In Bukarest findet das erste Treffen des Obersten Verteidigungsrates in diesem Jahr statt. Auf der Tagesordnung stehen die Berichte des Exekutive und des Dienstes für Sonderkommunikation über das Flugzeugunglück vom 20. Januar im Apuseni-Gebirge. Victor Ponta, rumänischer Ministerpräsident, hat seine Unzufriedenheit ausgedrückt hinsichtlich der Art und Weise in der die Institutionen nach dem Unglück reaktioniert haben und fügte hinzu, er werde die Amtsenthebung des Direktors des Dienstes für Sonderkommunikation Marcel Opriş verlangen. Dafür ist ein einstimmiges Votum der Mitglieder des Obersten Verteidigungsrates notwendig. Ein Kleinflugzeug mit sieben Menschen an Bord war im Apuseni-Gebirge wegen schlechten Wetters in einem Wald in 1.400 Metern Höhe notgelandet. Das Flugzeug des Typs Britten-Norman-2 sollte Ärzte von drei Krankenhäusern der Hauptstadt Bukarest zu einer Organentnahme ins westrumänische Oradea transportieren. An Bord befanden sich vier Ärzte, eine Medizinstudentin und zwei Besatzungsmitglieder. Die Bergung war nach Angaben der Behörden schwierig, weil der Unglücksort wegen dichten Nebels nur schwer gefunden werden konnte und weil keinerlei Zugang per Fahrzeug möglich war. Die Retter brauchten sechs Stunden, bis sie die Opfer bergen konnten. An der Suche am gebirgigen Absturzort beteiligten sich neben den Rettungsdiensten Bewohner eines nahegelegenen Dorfes sowie die Gendarmerie. Nachdem der rumänische Innenminister für die schleppende Abwicklung der Rettungsmission heftig kritisiert wurde, legte Radu Stroe sein Amt nieder.