Nachrichten 01.03.2017
Die wichtigsten Meldungen des Tages im Überblick
Newsroom, 01.03.2017, 21:44
Der rumänische Staatspräsident, Klaus Iohannis, hat am Mittwoch den maltesischen Ministerpräsidenten, Joseph Muscat, empfangen. Zur Zeit hat Malta die sechsmonatige turnusmäßige EU-Ratspräsidentschaft inne. Der rumänische Staatschef sprach sich entschlossen gegen die jüngst geäußerten Ideen über ein Europa der zwei Geschwindigkeiten aus. Solche Modelle von unterschiedlichen EU-Integrationsprozessen könnten zum Zerfall des europäischen Projektes führen, so Iohannis. Bei den Gesprächen mit dem maltesichen Ministerpräsidenten Joseph Muscat betonten Präsident Klaus Iohannis und Ministerpräsident Sorin Grindeanu die Notwendigkeit einer einheitlichen Position innerhalb des EU-Rates betreffend die Bewahrung des Gemeinschaftsmarktes und der Rechte der EU-Bürger in Großbritannien nach dem Brexit. Weitere Themen der Gespräche waren die Prioritäten der maltesischen Ratspräsidentschaft in Bezug auf die Zukunft der Europäischen Union, die Migration, die Konsolidierung des Einheitsmarktes, der Nachbarschaftspolitik und der EU-Erweiterung. Die zwei Ministerpräsidenten diskutierten auch über die Vorbereitung Rumäniens auf die Übernahme der EU-Ratspräsidentschaft im Jahr 2019.
Rumäniens Finanzminister hat die Differenzen bei den Defizitprognosen der Europäischen Kommission und der Regierung in Bukarest auf unterschiedliche Methoden zurückgeführt. Das steht in einer Mitteilung des Finanzministeriums vom Mittwoch. Das Ministerium versichert darin, dass die rumänischen Behörden einen Regierungsplan entworfen hätten, der die Einhaltung der Defizitgrenze von 3% des Bruttoinlandsproduktes berücksichtigt. Zuvor hatten die EU-Kommissare Valdis Dombrovskis und Pierre Moscovici die rumänische Regierung in einem Schreiben aufgefordert, bis zur Frühjahrsprognose im April glaubwürdige Maßnahmen für die Nichtüberschreitung der Defizitgrenzen anzukündigen. Die Schätzungen der Kommission zur Entwicklung des Haushalts in diesem und nächsten Jahr weichen signifikant von den Prognosen der rumänischen Regierung ab – für 2017 gab die Regierung ein Defizit von 2,96% vom BIP vor, während die Kommision aufgrund der Steuerentlastungen von 3,6% in 2017 und 3,9% in 2018 ausgeht.
Die Europäische Investitionsbank EIB hat 2016 Rumänien Darlehen von über eine Milliarde Euro gewährt, und der Europäische Investitionsfonds EIF hat Operationen in Wert von 61 Millionen Euro durchgeführt. Die EIB finanzierte Prioritätsprojekte für die öffentliche Infrastruktur, im Rahmen mehrerer operationellen Programme der Europäischen Union fur die Zeit 2014-2020, unterstützte die kleinen und mittleren Unternehmen und die Programme zur Wärmedämmung der Bukarester Hochhäuser und Wohnblocks. Ferner gewährte die EIB Darlehen für die Landwirtschaft und Beratung für das Gesundheitsministerium beim Bauen von drei Regionalkrankenhäusern in Iasi, Cluj und Craiova.
Der Oberste Richterrat wird kein Disziplinarverfahren gegen den Oberstaatsanwalt Augustin Lazăr eröffnen. Ferner soll auch nicht untersucht werden, unter welchen Bedingungen die Antikorruptionsbehörde DNA die Ermittlungen im Fall der umstrittenen Eilverordnung 13 aufgenommen hat. Die Verordnung, die das Strafgesetzbuch abändern sollte, wurde im Nachhinein von der Exekutive aufgehoben und im Parlament für nichtig erklärt. Die Entscheidung des Richterrates sei ein Vertrauensvotum für den Oberstaatsanwalt und ein Beweis für die Unabhängigkeit der Justiz, erklärte Lazăr. Indes sollen die Emittlungen gegen die aus Sozialdemokraten und ALDE gebildete Koalitionsregierung auch nach dem Beschluss des Verfassungsgerichts weitergehen. Das Gericht hatte am Montag einen Rechtskonflikt zwischen den Staatsgewalten festgestellt. Die Antikorruptionsbehörde DNA habe nämlich die eigenen Befugnisse überschritten, indem sie die Rechtmäßigkeit der Eilverordnung von amtswegen prüfte, hieß es in der Begründung des Verfassungsgerichts. Diese Zuständigkeiten würden allein dem Parlament und dem Verfassungsgericht selbst obliegen. Dennoch könnte die DNA im Falle direkter Straftaten ermitteln. Die Antikorruptionsbehörde hatte in diesem Fall die Strafakte an die Generalstaatsanwaltschaft übermittelt, aufgrund des Verdachts auf bestimmte Straftaten, wie etwa die Begünstigung des Straftäters, Urkundenvernichtung und bewusste falsche Tatsachenbehauptungen.