Militärverordnung Nr. 4 vom Sonntag, den 29.03.2020
Die Militärverordnung Nr. 4 sieht schärfere Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung der Covid-19-Krankheit vor.
Irina Adamescu, 29.03.2020, 23:12
Innenminister Marcel Vela gab am Sonntagabend mit der Militärverordnung Nr. 4 bekannt, dass diejenigen, die unter Hausisolation stehen und gegen die Regeln der Isolation verstoßen, direkt unter Quarantäne gestellt werden und alle mit dieser Quarantäne verbundenen Kosten tragen müssen.
LKW-Fahrern, die in Rumänien einreisen, stellen entweder der Arbeitgeber oder die örtlichen Behörden auf Anfrage Quarantäne-Räume zur Verfügung, um den Schutz der Familien der Fahrer zu gewährleisten. Dasselbe gilt auch für Flugzeugpiloten.
Die lokale Verwaltung wird ab dem 31. März an allen Eingängen der Blöcke Geräte mit Desinfektionslösungen installieren und Treppenhäuser, Aufzügen und Gemeinschaftsräume regelmäßig desinfizieren.
Menschen dürfen nur noch zu dritt herausgehen.
Zum Schutz der Ärzte und des Sanitärpersonals stellen die lokalen Behörden dem Personal der Krankenhäuser auf Anfrage Hotelräume zur Verfügung. Die Maßnahme tritt am 31. März in Kraft.
Während des Notstandes dürfen, ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Militärverordnung im Amtsblatt, die Preise für Gas, Strom und Wärme, Kraftstoff oder Wasser nicht mehr über das heute praktizierte Niveau angehoben werden können. Diese Preise können je nach Angebot und Nachfrage nur fallen, werden aber in keinem Fall erhöht.